Sechs Richtige im Lotto haben einer Tippgemeinschaft Streit und nun auch noch einen Prozess eingebracht. Im Juli 2008 gewannen drei Kollegen von Bosch in Hildesheim 1,7 Millionen Euro.

Hildesheim. Jahrelang haben die Monteure auf den großen Millionengewinn gehofft bis sie endlich den Lotto-Sechser mit Zusatzzahl hatten. Glücklich hat sie der Geldsegen seitdem nicht gemacht. Im Gegenteil: Die drei Arbeiter streiten vor dem Landgericht Hildesheim um rund 1,7 Millionen Euro und die Staatsanwaltschaft hat sich ebenfalls eingeschaltet. Zwei der Streithähne behaupten, der dritte sei bei dem Spiel – dem „Superding 2008“ – gar nicht dabei gewesen. Der dritte indes erklärt, er habe seinen Anteil an dem Tippschein bezahlt und deshalb stehe ihm auch ein Drittel des Gewinns zu.

Das mit dem „Superding 2008“ sei ganz spontan gewesen, sagt einer der Monteure in der Verhandlung am Donnerstag: „Mein Kollege und ich haben uns zwei Scheine extra für uns beide gekauft“. 62,50 Euro habe das Stück gekostet. Dann habe es zusätzlich noch drei weitere Tippscheine mit Kollegen aus der Schicht gegeben. Der vermeintliche dritte Gewinner habe beim „Superding“ aber überhaupt nicht mitgemacht, bei keinem der fünf Scheine, betonen die beiden Männer übereinstimmend. „Der hat nur bei dem Vollsystem mitgespielt, das machen wir seit vielen Jahren.“ Das sieht der Kontrahent jedoch ganz anders: „Ich habe nach der Schicht 21 Euro bezahlt für das Superding“, betont er vor Richter Michael Meyer-Lamp. Er habe allerdings keine Kopie des Tippscheins bekommen, weil der Kollege am nächsten Tag in Urlaub gegangen sei.

Fest steht nach dem ersten Verhandlungstag lediglich, dass es gleich nach der Ziehung der Gewinnzahlen am Abend des 2. Juli 2008 mehrere Nachrichten per Handy und außerdem Telefonate zwischen allen drei Beteiligten gegeben hat. Wer jedoch was zu wem gesagt hat, darüber streiten die Monteure auch. Und warum der vermeintlich am Spiel gar nicht beteiligte Kollege überhaupt angerufen wurde, ließ sich auch nicht eindeutig klären. Zwei der Monteure hatten den Gewinn zunächst unter sich aufgeteilt. Doch die Freude über das dicke Bankkonto währte nicht lange: Der dritte Kollege erstattete Strafanzeige wegen Vorenthaltens seines Anteils. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim pfändete daraufhin den Gewinn von den Konten und klagte die beiden Männer wegen Betrugs an. Das Verfahren ist bislang aber noch nicht eröffnet worden.

In der nun verhandelten Gegenklage wollen die beiden Beschuldigten erreichen, dass sie ihr Geld bekommen und forderten zudem einen Schadenersatz für die Pfändung. Um den Streit noch gütlich zu beenden, hatte Richter Meyer-Lamp einen Vergleich vorgeschlagen: Je rund 670.000 Euro für die beiden Kollegen und etwa 395.000 für den dritten im Bunde, dessen Teilnahme strittig ist. „Sollte es jetzt zu keiner Einigung kommen, ist die Chance, auf dem Bauch zu landen, für alle gegeben“, betont Meyer-Lamp. Denn es gebe auch Indizien dafür, dass tatsächlich alle drei an dem Spiel beteiligt waren. Doch die mahnenden Worte verhallen unbeachtet im Sitzungssaal. Die zwei Kollegen wollen keinen Cent von dem Millionengewinn an den dritten abgeben. Der Richter will nun am 24. Juli verkünden, wie es in dem Zivilverfahren weiter geht.