Hannover. Das Tier hatte immer wieder Nutztiere und sogar Rinder gerissen. Bis auf weiteres bleibt GW717m nun unbehelligt.

Das Land Niedersachsen hat nach 14 Monaten die Jagd auf den Leitwolf des Rodewalder Rudels mangels Erfolges eingestellt. Eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Tieres wurde nicht mehr verlängert, wie das Umweltministerium am Mittwoch in Hannover mitteilte.

"Wir waren erfolglos", räumte Umweltminister Olaf Lies (SPD) bei NDR 1 Niedersachsen ein. Zu Hilfe kam dem Wolf sicher, dass sich die Jägerschaft nicht an der Jagd beteiligte.

Rodewalder Problemwolf hatte immer wieder Tiere gerissen

Das Tier hatte immer wieder Nutztiere und sogar Rinder gerissen. Lies begründete die Entscheidung nun auch damit, dass es in der Region seit Juli vergangenen Jahres keine Risse mehr gegeben habe. Sollte der Wolf jedoch wieder beginnen, ausreichend geschützte Nutztiere anzugreifen, würde unverzüglich eine neue Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht, betonte Lies - dann aber im Sinne der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Es habe sich gezeigt, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner bisherigen Form untauglich gewesen sei, Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen. "Es hat uns gezwungen, einen Wolf um jeden Preis zu individualisieren, was vollkommen realitätsfern war", sagte Lies. Aufgrund der Individualisierungspflicht durfte bislang nur das eindeutig als Problemwolf identifizierte Tier getötet werden.

Neue niedersächsische Wolfsverordnung nötig?

Mit einer Änderung des Gesetzes gebe es aber künftig mehr Spielraum. Die Ausnahmegenehmigung soll sich nicht mehr auf ein einzelnes Tier, sondern auf ein Rudel beziehen. "Wenn ein Wolf geschossen wird, wartet man ab, ob die Nutztierrisse nachlassen. Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg", betonte Lies.

Die Jagd auf GW717m war auch deshalb nicht erfolgreich, weil sich die Jäger wegen der bestehenden Rechtslage nicht beteiligten. "Sollten in Zukunft unter der neuen Rechtslage Ausnahmeregelungen erteilt werden, ist eine Beteiligung der Jägerschaft, anders als es beim Rodewalder Rüden der Fall war, möglich", signalisierte der Sprecher der Landesjägerschaft Niedersachsen, Florian Rölfing.

Eine neue niedersächsische Wolfsverordnung müsse eine sicheren Rechtsrahmen herstellen, der beteiligte Jäger schützte.

Umweltorganisation Nabu reagierte erleichtert

Der Vize-Vorsitzende des Freundeskreises freilebender Wölfe, Uwe Martens, hält die Prioritätensetzung in der Thematik für völlig falsch. In erster Linie müsse es um einen ausreichenden und erweiterten Herdenschutz gehen.

Bei Rindern werde oftmals nicht mal der Grundschutz eingehalten. "Dreh- und Angelpunkt ist die Förderung von Schutzmaßnahmen auch bei Rindern." Der Vorwurf, dadurch werde die Landschaft vergattert, treffe nicht zu. "Es gibt auch mobile Vorrichtungen."

Die Umweltorganisation Nabu reagierte erleichtert auf die Entscheidung. "Endlich stoppt das Umweltministerium die unnötige Verschwendung von Steuergeldern zur Tötung des Rodewalder Rüden", sagte der niedersächsische Nabu-Chef Holger Buschmann. "Dieses Vorhaben hatte von Anfang an kaum Aussicht auf Erfolg. Äußerlich sind die Tiere aus der Entfernung nicht zu unterscheiden", sagte er mit Blick auf die zur Entnahme notwendige Pflicht einer Identifizierung des Problemwolfes.

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Jagd auf Problemwolf kostete bislang 100.000 Euro

Die Wölfe haben Niedersachsen im vergangenen Jahr nach Angaben des Umweltministeriums rund eine Million Euro gekostet. Ein Großteil wurde für Schutzmaßnahmen und DNA-Analysen ausgegeben. Die Kosten für die Jagd auf GW717m gab das Ministerium im Januar mit bislang rund 100.000 Euro an. Es geht von derzeit rund 230 Wölfen in Niedersachsen aus.