Göttingen. Einem Gerichtsurteil zufolge darf ein simpler Schoko-Weihnachtsmann nicht ins Gefängnis gebracht werden. Die Begründung überrascht.

Weil ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Rosdorf ein Geschenk seiner Eltern nicht entgegennehmen durfte, zog er vor Gericht. Die Eltern hatten ihm im vergangenen Jahr einen Schoko-Weihnachtsmann geschickt, doch aus Sicherheitsgründen kam er nie in der Zelle an.

Ein Schoko-Weihnachtsmann gefährdet die Sicherheit in einem Gefängnis und muss deshalb einem Inhaftierten nicht ausgehändigt werden. Das entschied das Landgericht Göttingen in einem Beschluss, wie ein Gerichtssprecher am Montag bestätigte. Über den Fall hatte zunächst das „Göttinger Tageblatt“ berichtet.

Warum der Weihnachtsmann so gefährlich ist

Der Hohlkörper des Weihnachtsmannes sei dazu geeignet, verbotene Gegenstände wie etwa SIM-Karten für Handys oder Drogen in die Anstalt zu schmuggeln, hieß es in der Begründung des Gerichtes. Auch die Leitung der Justizvollzuganstalt sah dies so.

Das weihnachtliche Paket war mit einem Röntgengerät sowie durch einen Rauschgiftspürhund kontrolliert worden. Damit konnte aber nach Überzeugung der Richter die Süßigkeit nicht ausreichend untersucht werden. Der als gefährlich eingestufte Straftäter darf dennoch weiterhin Schokoladen-Weihnachtsmänner essen - allerdings nur unter Aufsicht. Laut Beschluss des Gerichtes habe der Insasse die Schokofigur „zum Zeitpunkt vor einem beabsichtigten Verzehr unter der Aufsicht des Anstaltspersonals so zu öffnen, dass der Hohlraum kontrolliert werden kann“ (Az 62 StVK 18/15).