Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil im November 2008 eine staatliche Kontrolle der Gaspreise ausgeschlossen.

Die Gasversorger berufen sich laut Verbraucherplattform Verivox bei den jährlichen Erhöhungen der Gaspreise stets auf international gestiegene Beschaffungspreise und die sogenannte Ölpreisbindung, nach der sich die Gaspreise an den Rohölpreisen orientieren. Die Ölpreisbindung ist kein Vertrag, sondern eine brancheninterne Vereinbarung.

Internationale Gashändler halten nach wie vor an der Preisbindung fest, obwohl die Konkurrenzsituation zwischen den Rohstoffen Öl und Erdgas nicht mehr gegeben ist.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil im November 2008 eine staatliche Kontrolle der Gaspreise ausgeschlossen. Allerdings können, so das Urteil, Kunden gegen einzelne Erhöhungsschritte vorgehen. Der Gasanbieter muss sich daraufhin eine kartellrechtliche Überprüfung der Erhöhung seiner Gaspreise gefallen lassen.