Das Abkommen regelt seit 1977 die Geldströme zwischen Stadt und Landkreis. Es ist politischer Konsens, dass der Vertrag überarbeitungswürdig ist.

Lüneburg. 3,5 Millionen Euro soll der Landkreis Lüneburg der Hansestadt in Zukunft für gemeinsame Aufgaben überweisen. Zumindest, wenn es nach dem Willen der Stadt geht. Der Kreis bietet dagegen nur 2,9 Millionen Euro. Die Zahl ist die einzige, über die die Verwaltungen in ihrem Entwurf für den neuen Lüneburg-Vertrag bisher keine Einigung erzielt haben.

Seit 1977 regelt das Abkommen die Geldströme zwischen Stadt und Landkreis. Denn 1974 wurde die Stadt dem Kreis angegliedert und übernimmt seitdem einige seiner Aufgaben. Die finanzielle Entschädigung dafür, wird im Lüneburg-Vertrag festgehalten.

Wer wofür zu viel oder zu wenig zahlt, dagegen nicht. Da traf es sich gut, dass die Verhandlungsführer aus den Verwaltungen beide noch nicht lange in Lüneburg arbeiten: Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer seit knapp drei Jahren, Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek seit anderthalb.

"Wir waren unbelastete Verhandlungspartner", sagte Gabriele Lukoschek gestern bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Vertragsentwurfs. Der Begriff sei immer ein "Reizwort" gewesen, jetzt wolle man "die Geschichte überwinden" und ein "neues Zeichen setzen", sagte Jürgen Krumböhmer. Und so ist die Verhandlungsdauer von rund einem Jahr laut Gabriele Lukoschek auch "keinen Hindernissen in Personen oder Reibereien" geschuldet, sondern dem Umfang des Dokuments.

Die interkommunale Zusammenarbeit wollen die Verwaltungen stärken und an der Struktur des Vertrags im Prinzip nichts ändern. Auch die Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfe bleibt unangetastet: Die Stadt übernimmt für den Landkreis die Aufgabe Sozialhilfe, bekommt die Ausgaben voll erstattet. Für Personal- und Sachkosten überweist der Kreis pauschale Beträge, allerdings nicht in voller Aufwandshöhe.

Auch der Dauerbrenner Jugendhilfe bleibt finanziell gesehen zunächst unverändert: Da die Stadt ihr eigenes Jugendamt führt, die Jugendhilfe aber Kreisaufgabe ist, erstattet der Kreis der Stadt auch dort pauschale Summen. Neu: Die Verwaltungen wollen die Arbeit ihrer Jugendämter zukünftig anhand eines Kennzahlensystems bewerten lassen, enger kooperieren, dadurch Kosten sparen und 2015 erneut in Verhandlungen treten.

Um bares Geld geht es erst bei Angeboten, die Hansestadt und Landkreis gemeinsam finanzieren: Volkshochschule, Theater, Musikschule, Wirtschaftsförderung. Das Krankenhaus gehört nicht zum Lüneburg-Vertrag, weil der Zuschuss des Kreises gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für die anderen gilt: Überweisen Stadt und Kreis jeweils die Hälfte der Zuschüsse und damit dieselbe Summe, zahlt die Stadt nach ihrer Argumentation indirekt mehr als Kreis: Weil der Kreis eine gesetzlich vorgeschriebene Umlage von der Stadt erhält und er auch aus dieser Summe seine Zuschüsse schöpft. Diese "Unwucht", wie Gabriele Lukoschek es nennt, sollen fortan die 3,5 respektive 2,9 Millionen Euro ausgleichen.

Die Stadtkämmerin war nach eigener Aussage mit einer weit höheren Summe in die Verhandlungen eingestiegen, habe wegen der schlechten Finanzsituation beider Kommunen jedoch ihre Forderungen zurückgeschraubt. Dass der Vertrag nicht an den unterschiedlichen Zahlen scheitert, sind sich beide sicher: "Da wird man sich einigen", so Jürgen Krumböhmer. Der Kreistag wird am 31. Mai, der Rat der Stadt am 23. Juni über den Vertrag entscheiden.