Ratzeburg. Eine Person, eine Stimme: Das gilt nicht für die Dörfer. Dort haben Bürger mehrere Stimmen – manchmal wird aber gar nicht gewählt.

Ein Bürger, eine Stimme – so einfach ist wählen nicht überall. Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 14. Mai, sind in Schleswig-Holstein mehr als 2,4 Millionen Wahlberechtigte aufgefordert, ihre Stadt- und Gemeindevertretungen sowie die Kreistage zu wählen. Während bei Bundes- und Landtagswahlen die Bürger mit Erst- und Zweitstimme wählen dürfen, gibt es bei den Kommunalwahlen hingegen nur eine Stimme – zumindest in den Städten. Auf den Dörfern haben Wähler hingegen bis zu sieben Stimmen – und manchmal wird auch gar nicht gewählt.

Von den knapp 200.000 Einwohnern im Kreis Herzogtum Lauenburg sind am Sonntag 163.322 wahlberechtigt. Das liegt am niedrigeren Wahlalter: Während bei Bundestagswahlen eine Stimmabgabe erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist, ist dies bei der Kommunalwahl bereits ab 16 Jahren möglich. Wahlberechtigt sind zudem EU-Bürger, die seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben. Nicht wählen dürfen hingegen Zuwanderer aus Ländern außerhalb der EU, selbst wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen.

Die meisten Wahlberechtigten gibt es in Geesthacht

Bei den Städten führt Geesthacht die Liste an: Dort sind in 17 Wahlbezirken 25.029 Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. Auf Platz zwei folgt Mölln (15.792 Wahlberechtigte) vor Schwarzenbek (12.954), Ratzeburg (11.840), der Gemeinde Wentorf (10.957) und Lauenburg (9105). In 122 Dörfern des Kreises sind 77.645 Menschen zur Wahl ihrer Gemeindevertretungen aufgerufen.

Eigentlich hat der Kreis sogar 126 Dörfer, doch Fredeburg bei Ratzeburg mit gerade einmal 41 Einwohnern. Römnitz (5), Albsfelde (69, alle Amt Lauenburgische Seen) und Göttin (65) im Amt Büchen sind zu klein. Hier wird nur der Kreistag gewählt, eine Gemeindevertretung gibt es nicht, stattdessen können alle Bürger auf sogenannten Einwohnerversammlungen über die Belange ihres jeweiligen Dorfes entscheiden.

Panaschieren ist erlaubt, kumulieren nicht

In den übrigen 122 Dörfern wird gewählt – jedoch anders als in den Städten: In Dörfern mit bis zu 2500 Einwohnern gibt es nur einen Wahlkreis, dafür haben die Wähler aber zwischen vier und sieben Stimmen. Die Stimmenzahl orientiert sich an den „unmittelbaren Vertretern“ – vergleichbar mit den Direktkandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen in den Städten. Hinzu kommen die Listenvertreter, mit denen das Stimmenverhältnis abgebildet werden soll.

Beispiel: Mit mehr als 1300 Einwohner zählt Gülzow zu den größeren Gemeinden im Amt Schwarzenbek-Land. Dort stehen jeweils sieben unmittelbare Vertreter zur Wahl. Bürger können auf ihrem Wahlzettel also sieben Kreuze machen. Dabei gilt: Das Verteilen auf Bewerber unterschiedlicher Listen (Panaschieren) ist erlaubt, das Häufeln mehrerer Stimmen auf einen Bewerber (Kumulieren) hingegen nicht. Hinzu kommen je sechs Listenkandidaten, damit gehören der Gemeindevertretung 13 Politiker an.

Aumühle, Dassendorf, Börnsen und Escheburg im Amt Hohe Elbgeest haben mehr als 2500 Einwohner: Dort gibt es jeweils drei Wahlkreise, in denen die Bürger auf den Stimmzetteln drei Kreuze machen dürfen, um ihre 17 Gemeindevertreter zu wählen. In der Gemeinde Büchen (6319 Einwohner) gibt es sogar fünf Wahlkreise und jeweils zwei Stimmen und 19 Gemeindevertreter.

Kuriose Abkürzungen mit vielen As

Bei den Namen der Wählergemeinschaften dominieren im Amt Schwarzenbek-Land die Begriffe „Aktiv“, „Aktion“ und „Allgemein“, um auf den alphabetisch sortierten Wahllisten möglichst weit oben zu stehen. In Brunstorf etwa sind die Kandidaten der Allgemeinen Aktionsgemeinschaft Brunstorfer Bürger (AABB) vor denen der Allgemeine Aktive Brunstorfer Demokratische Wählergemeinschaft (AABDW) zu finden.

Auch in Grabau gibt es ein „Doppel-A“: Dort tritt der Abgeordneter Aktiver Grabauer Wählerblock (AAGW) gegen die Freie Wählergemeinschaft (FWG) an. In Grove ist es die Aktive Allgemeine Wählergemeinschaft (AAGW).

Im Amt Schwarzenbek-Land (8041 Wahlberechtigte) sowie im Amt Lütau (3330 Wahlberechtigte) treten keine Parteien zur Kommunalwahl an, sondern nur Wählergemeinschaften. Anders im Amt Hohe Elbgeest (16.829) und im Amt Büchen (12.469 Wahlberechtigte): Dort gibt in den meisten Orten noch die klassischen Parteien, die auch im Bundestag oder den Länderparlamenten vertreten sind. Wählergemeinschaften sind dort eher in der Minderheit.