Satzungsänderung: Um weiterhin gemeinnützig zu bleiben, müssen alle 385 Mitglieder zustimmen

Es war ein großer Schritt, doch der Weg bis zur Änderung der Satzung ist noch weit. 228 Mitglieder des Bürgervereins hatten vorab schriftlich ihre Zustimmung zur Änderung der Vereinssatzung gegeben, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitagabend stimmten weitere 50 Mitglieder mit Ja.

Am Ende war die Erleichterung spürbar: Die Vorsitzende Ute Stimper gab allen Mitgliedern sogar einen Schnaps aus, um auf den Erfolg anzustoßen. Denn bei nur einer Nein-Stimme wäre das ganze Verfahren gescheitert. Allerdings fehlt noch die Zustimmung von 107 Mitgliedern, die weder zur Versammlung gekommen sind noch sich schriftlich geäußert haben. "Die werden wir wohl zu Hause besuchen müssen", so der Ehemann der Vorsitzenden, Rechtsanwalt Peter Stimper.

Hintergrund dieser Aktion ist, dass seit 2013 das zuständige Finanzamt in Lübeck eine genauere Prüfung der Vereine, die dank ihrer Gemeinnützigkeit von Steuerzahlungen befreit sind, vornimmt. "Witzigerweise ging dies einher mit der Verabschiedung des Ehrenamtstärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag", sagt Peter Stimper. Neun Satzungsentwürfe hat der Rechtsanwalt schließlich auf Empfehlung des Finanzamtes gemeinsam mit einem Steuerberater ausgetüftelt - alle fielen durch. Letzter Ausweg: Rechtsanwalt, Steuerberater und der Vereinsvorstand fuhren selber nach Lübeck.

Jetzt - nach einigen weiteren Hinweisen aus dem Finanzamt - gibt es eine Satzung, die das Amt zufriedenstellt. Weil darin aber der Zweck des Vereins konkretisiert wird, handelt es sich um eine "Zweckänderung" - und der müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) alle Mitglieder zustimmen. Ein aufwendiges Verfahren, das erst endet, wenn alle Mitglieder ihr Votum abgegeben haben.

In der aus dem Jahr 1984 stammenden Ursprungssatzung hieß es bisher: "Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung der Interessen der Schwarzenbeker Bürger." Im aktuellen Satzungsentwurf beginnt der Paragraf 2 so: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordung und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des kulturellen und sportlichen Lebens der Stadt Schwarzenbek und der Umgebung." Es folgen sieben Unterpunkte, die beschreiben, was der Bürgerverein bisher schon immer getan hat: von Benefiz-Veranstaltungen bis Vorträgen und zur Natur- und Denkmalpflege. Peter Stimper: "Wir haben mühevoll die Tätigkeiten des Bürgervereins in die Abgabenordnung übertragen."

Eine "Notbremse" ist jedoch zunächst durchgefallen: Durch einen neuen Paragrafen in der Satzung sollte bei künftigen Zweckänderungen eine Zweidrittel-Mehrheit während der Mitgliederversammlung ausreichen. Ein Mitglied hat dies jedoch abgelehnt. Pikant: Das Mitglied hat bereits angekündigt, aus dem Bürgerverein austreten zu wollen.