Schwarzenbek (cus). Im Jahr 2013 wurde das Gesetz zur Förderung des Ehrenamts verabschiedet.

Nahezu zeitgleich nahm das Finanzamt Lübeck den Bürgerverein in den Fokus: Nicht, weil dieser gegen Gesetze verstoßen hat, sondern weil in der aus dem Jahr 1984 stammenden Satzung der Vereinszweck zu allgemein beschrieben wird. Mittlerweile ist die Satzung angepasst, allerdings müssen ihr auch alle 385 Mitglieder zustimmen.