Lauenburg. Das Desaster der Erschließung im Wohngebiet Birnbaumkamp soll sich an der Berliner Straße nicht wiederholen. Das hat seinen Preis.

Wer heute ein erfolgreicher Bauunternehmer sein will, braucht einen guten Plan, genügend Kapital und Baurecht für das Projekt. Was aber genauso wichtig ist, ist Durchhaltevermögen. Marcus Pape, Geschäftsführer der Erschließungsgesellschaft Windmühlenkamp mbH aus Mölln, verfügt darüber offenbar. Er und sein Geschäftspartner Thorsten Naths wollen an der Berliner Straße auf einem ehemaligen Kleingartengelände 149 Eigentumswohnungen errichten. Der Bebauungsplan ist seit Ende 2021 rechtskräftig, eigentlich sollten die Arbeiten schon im Frühjahr vergangenen Jahres begonnen haben.

Doch noch ist der Erschließungsvertrag der Stadt mit dem Bauunternehmen nicht abgeschlossen. Der Bau- und Planungsausschuss gab am Montagabend grünes Licht für den Entwurf. Das letzte Wort hat aber die Stadtvertretung, die in neuer Zusammensetzung erst im Juli wieder tagt.

Berliner Straße: Schlechte Erfahrungen mahnen zur Vorsicht

Es ist allerdings nicht verwunderlich, dass Lauenburgs Politiker genau hinschauen, ehe sie dem Vertrag ihre Zustimmung geben. Schließlich soll sich auf keinen Fall das Desaster aus dem Wohngebiet Birnbaumkamp wiederholen, wo es mit der Erschließung immer noch nicht voran geht.

Während der Ausschusssitzung präsentierte Naths noch einmal wesentliche Grundzüge des Projektes. Dabei wurde auch klar: Eine schnelle Umsetzung wird es nicht geben. Schließlich haben sich die Umstände seit Beginn der konkreten Planungen deutlich verändert. Zum einen sind die Baukosten drastisch gestiegen, zum anderen sind für Häuslebauer die Finanzierungsbedingungen nicht mehr so optimal wie noch vor drei Jahren.

Erschließungsvertrag regelt Pflichten der Investoren

Am 30. November 2021 fasste die Stadtvertretung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 99 „Ehemaliger Kleingarten/Hinter der Feldstraße“. Fast eineinhalb Jahre lag dem Ausschuss nun der Erschließungsvertrag mit der Investorengemeinschaft zur Beratung vor. Demnach sind alle Schritte bis zu den Zeitpunkt geregelt, an dem die Stadt die Erschließungsanlagen in ihre Verantwortung übernimmt.

Dabei geht es unter anderem um die Fahrbahn mitsamt der Einläufe zur Straßenentwässerung, Parkflächen, Geh-und Radwege, fußläufige Wegeverbindungen, Sitzgelegenheiten, das sogenannte Straßenbegleitgrün sowie die Beschilderung innerhalb des Wohngebietes. Um nicht noch einmal eine solche Panne wie im Birnbaumkamp zu erleben, müssen die Investoren einen verbindlichen Bauzeitenplan vorlegen.

Auf dem ehemaligen Kleingartengelände an der Berliner Straße sollen 149 Wohnungen entstehen.
Auf dem ehemaligen Kleingartengelände an der Berliner Straße sollen 149 Wohnungen entstehen. © NP Projektentwicklung/Marcus Pape | np Projektentwicklung

Baubeginn derzeit nicht absehbar

Auch Fragen der Haftung sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Zeitplanes sind im Vertrag geregelt. Demnach behält sich die Stadt vor, im Versäumnisfall die Erschließung auf Kosten der Investoren selbst vorzunehmen. Baubeginn wird sein, wenn sich eine erfolgversprechende Verkaufsquote abzeichne, heißt es deshalb vonseiten der Investoren.

Insofern bleibt es abzuwarten, ob zur Stadtvertretersitzung vor der Sommerpause weitere Anträge der bis dahin neu gebildeten Fraktionen vorliegen. Das öffentliche Interesse an dem Projekt war zumindest in der Vergangenheit groß. Der digitalen Präsentation des Projektes im März vor zwei Jahren schalteten sich von zu Hause 150 Interessierte zu.