Lauenburg (er). Im Fluthilfebüro in der Lauenburger Altstadt geben sich die Ratsuchenden zurzeit die Klinke in die Hand.

Grund: Die Frist zur Antragstellung auf Wiederaufbauhilfe endet am 31. März dieses Jahres. Aber auch danach können die Betroffenen auf die Hilfe der Mitarbeiter im Fluthilfebüro bauen: Die Abrechnung der Sanierung ist ebenfalls an strenge Vorschriften gebunden.