Hochwasserschutz: Land bemängelt die bisher eingereichten Unterlagen - Einzelgutachten fehlen

Wer kommt für den Hochwasserschutz der Altstadt auf? Spätestens nach dem Besuch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vor einer Woche in Lauenburg ist klar, der Bund sieht die Verantwortung dafür beim Land Schleswig-Holstein. Kiel dagegen wirft zunächst der Stadt Lauenburg Versäumnisse vor: Die Anfang Juli eingereichten Unterlagen zum Realisierungskonzept Hochwasserschutz seien unvollständig und entsprächen den Erwartungen des Landes "nur eingeschränkt".

Mit einer einmütig verabschiedeten Resolution hatten die Stadtvertreter am 25. Juni dieses Jahres ihren Willen bekräftigt, gemeinsam mit dem Land schnellstens mit der Planung und Umsetzung der von den Experten favorisierten Lösung zu beginnen. Fraktionsübergreifend bedankten sich Lauenburgs Politiker für die "zugesagte Umsetzung eines dauerhaften und nachhaltigen Hochwasserschutzes für die Lauenburger Altstadt". Mit seiner Antwort auf diese Willensbekundung dämpft Landesumweltminister Robert Habeck (Grüne) diese Hoffnung allerdings. Und bringt im Zusammenhang mit der möglichen Umsetzung des von Experten und Anwohnern entwickelten Konzeptes "Finanzierungsgesichtspunkte" ins Spiel. Während des Auftaktforums im Februar war noch die Rede davon, dass die "Fachplanung ergebnisoffen und ohne einschränkende Vorgaben seitens der Stadt oder des Landes" erfolgen sollte.

Doch das ist offensichtlich nicht das einzige Missverständnis zwischen der Landesregierung und der Stadt Lauenburg in Bezug auf den künftigen Hochwasserschutz. Habeck verweist in seinem Schreiben darauf, dass das Land nicht nur die Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes finanziert hatte, sondern auch die Erfassung der Schäden, die das Hochwasser im vergangenen Jahr hinterlassen hatte. Dabei sollten neben der Schadenserfassung auch Sanierungsvorschläge an den einzelnen Gebäuden zur Verbesserung des objektbezogenen Hochwasserschutzes erarbeitet werden. Diese Ergebnisse hätten in die Entwicklung des Realisierungskonzeptes einfließen müssen. "Der hierzu mitgeteilte Ergänzungsbedarf wurde nach meiner Kenntnis bisher noch nicht erfüllt. Voraussetzung für die Entwicklung eines abgestimmten und fundierten Meinungsbildes innerhalb der Landesregierung ist jedoch die Vorlage vollständiger und in sich schlüssiger Unterlagen", so der Minister.

Ob es der Stadt gelingt, diese Anforderungen des Landes zu erfüllen, hängt nun von den Gutachten des von der Stadt beauftragten Büros Justus Deecke aus Lübeck ab. In der Vergangenheit hatte es von den betroffenen Anwohnern immer wieder Kritik an der Beratungsleistung der Gutachter gegeben. Im November vergangenen Jahres stand Architekt Deecke während einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Rede und Antwort. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass zwischen Anwohnern, Stadt und Gutachter unterschiedliche Erwartungen bestanden. "Wir bewerten in erster Linie den denkmalpflegerischen Mehraufwand", schränkte Deecke damals ein.

"Die Verknüpfung der Einzelgutachten mit dem Hochwasserschutzkonzept überrascht uns", sagt der Leiter für Stadtentwicklung, Reinhard Nieberg, auf Nachfrage unserer Zeitung. Gemeinsam mit Deecke, der übrigens auch dem Team zur Erarbeitung des Flutschutzkonzeptes angehörte, will die Stadt jetzt die von Kiel beanstandeten Unterlagen ergänzen.