Im Oktober 2008 trat das "Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter" (KSKS) inkraft. Die Bevölkerung soll davor geschützt werden, dass verurteilte Sexualstraftäter nach Verbüßung der Haft weitere einschlägige Taten begehen. Diesem Ziel dienen eine bessere Informationssammlung und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen der Justiz, des Maßregelvollzuges und der Polizei. Rückfallgefährdete Sexualstraftäter werden in einem mehrstufigen Verfahren zunächst in drei Gefährlichkeits-Kategorien eingeteilt. Die KSKS-Zentralstelle koordiniert dann die notwendigen polizeilichen Maßnahmen.