Lauenburg (er).

Grundstücksbesitzer, deren Häuser beim Juni-Hochwasser Schaden genommen haben, müssen drei Angebote vorlegen, um an Mittel aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern zu kommen. Nur wer den zu 100 Prozent geförderten denkmalpflegerischen Mehraufwand geltend machen möchte, ist auf die Expertise der von der Stadt bestellten Gutachter angewiesen. Deren Arbeit war in letzter Zeit immer wieder in Kritik geraten. Betroffene Anwohner fühlten sich schlecht beraten.