Aufbaufonds: Drei Angebote genügen

Eigentlich waren 12 Wochen veranschlagt, jetzt dauert es schon mehr als vier Monate: Das Architekturbüro Justus Deecke aus Lübeck begutachtet im Auftrag der Stadt die vom Juni-Hochwasser geschädigten Häuser der Altstadt. Doch der Amtsleiter für Stadtentwicklung, Reinhard Nieberg hat gute Nachrichten: "Die meisten Gutachten liegen jetzt vor und für die wenigen restlichen Gebäude sind bereits Termine vereinbart."

Eine leichte Aufgabe haben die Experten für denkmalgeschützte Sanierung nicht übernommen. Immer wieder hagelte es in der Vergangenheit Kritik, weil betroffene Grundstücksbesitzer eine kompetente Beratung vermissen. Sie wollen wissen, wie sie ihre Häuser wieder instand setzen und vor der nächsten Flut weitgehend schützen können. Immerhin war in der Einwohnerinformation Anfang September von Empfehlungen zu "objektbezogenen hochwasserangepassten Maßnahmen am jeweiligen Gebäude" die Rede. Die Arbeit der Gutachter würde zudem "einer sachgerechten Antragstellung auf finanzielle Unterstützung durch den Wiederaufbaufonds" dienen.

Diese Aussage relativiert Nieberg heute: "Kein Mensch braucht das Gutachten, um an die Mittel aus dem Aufbaufonds zu kommen", sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Lediglich ein möglicher denkmalpflegerischer Mehraufwand der Sanierung - der zu 100 Prozent gefördert wird - müsse durch die Expertise festgestellt werden. Zur Erläuterung gewährt er Einblick in ein anonymisiertes Gutachten, das die Lübecker Architekten inzwischen erstellt haben: Neben einer Fotodokumentation, gibt es eine tabellarische Auflistung der Schäden, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen, diese zu beseitigen. Da es sich bei diesem Beispiel um ein Denkmal handelt, haben die Gutachter zudem den erhöhten finanziellen Aufwand der entsprechend vorgeschriebenen Materialien beziffert. "Auf dieser Grundlage kann der Eigentümer nun drei Angebote einholen und zusammen mit dem Antrag auf Mittel aus dem Aufbaufonds einreichen", so Nieberg. Wer keinen denkmalpflegerischen Mehraufwand habe, könne den Antrag auch ohne Gutachten einreichen. Die Pflicht zur Einholung von drei Angeboten - das wirtschaftlichste muss beauftragt werden - gelte zudem auch nur für Arbeiten, die nach dem 1. November begonnen wurden oder werden. Für Maßnahmen vor diesem Termin genüge die jeweilige Rechnung. Betroffenen Grundstücksbesitzern, die bisher eine Empfehlung vermissen, durch welche Maßnahmen ihr Haus die nächste Flut mit möglichst wenig Schäden übersteht, bietet Nieberg eine Beratung durch die Stadt an. Zuständig dafür ist Martina Wulf-Junge, erreichbar unter (0 41 53) 5 90 94 20.

Bald jedoch gibt es auch für dieses Anliegen andere Ansprechpartner: Wie berichtet, sollen noch in diesem Monat zwei Mitarbeiter im "Fluthilfe-Büro" ihre Arbeit aufnehmen, die Betroffenen dann in allen Fragen rund um den Schadensausgleich und vorbeugenden Hochwasserschutz zur Seite stehen werden.