Geesthacht. Andreas Meihsies, Politiker der Grünen aus Niedersachsen, kämpft weiter gegen das Atomkraftwerk (AKW) Krümmel. Sein Rechtsanwalt, Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, hat Klage gegen die Atomaufsicht erhoben.

Das Kieler Sozialministerium soll die Betriebsgenehmigung für das AKW widerrufen. Der Siedewasserreaktor, der 1986 ans Netz ging, sei nicht gegen den Aufprall einer Boing 747 geschützt, so Meihsies.

Der 49-Jährige, der von 2003 bis 2008 für die Grünen im niedersächsischen Landtag saß, ist Bundestagskandidat und Lüneburger Ratsherr. Im Januar 2008 hatte er beim Sozialministerium beantragt, Krümmel die Genehmigung zu entziehen. Im Januar 2009 kam die Ablehnung - für Meihsies erwartet und Grundlage für seine Klage. Der Reaktor sei nicht gegen einen Flugzeugabsturz gesichert, argumentiert er. Das gelte insbesondere bei einem terroristischen Anschlag mit einem großen Passagierjet: "Die Reaktorhülle ist nur gegen den Aufprall einer Phantom ausgelegt". Das Tarnkonzept mit Nebelgranaten und Störsendern hält er für unzureichend. Auch der Einsatz militärischer Abfangjäger könne keine Lösung sein, so Meihsies. Denn der Abschuss von Passagiermaschinen, die von Terroristen entführt wurden, ist 2007 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.

Meihsies Fazit: "Es gibt am AKW Krümmel ein massives Schutzdefizit und eine Gefahr für die Bevölkerung."

In seiner Klage bezieht sich der Grüne auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig von April 2008, nach dem Anwohner im Umfeld von Atomanlagen Schutz einfordern können. Geklagt hatten damals Anwohner des Zwischenlagers beim AKW Brunsbüttel.

Bei Meihsies Klage handelt es sich um eine Musterklage, die erstmals ein einzelner Bürger in Deutschland anstrebt. Er verhandelt aber noch mit dem Bundesverband von Bündnis 90/Die Grünen um Unterstützung. Greenpeace hat 2001 eine ähnliche Klage gegen das AKW Biblis A eingereicht und klagt jetzt außerdem gegen das AKW Brunsbüttel. "Es geht darum, dass der Kläger überhaupt das Recht bekommt, seinen Schutz einzuklagen", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Am 29. Januar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Klagen gegen Atommüll-Transporte nach Gorleben zugelassen werden müssen. "Das lässt uns auch für Klagen gegen feste Atomeinrichtungen hoffen", sagt Mathias Edler. "