Berlin (dpa/tmn). Wer zum ersten Mal eine Immobilie baut, wird mit vielerlei neuen Verträgen, Absprachen und Regelungen konfrontiert. Längst nicht alle sind zum Vorteil der Bauherren.

Wer eine Immobilie baut, schließt dazu in der Regel einen Bauvertrag. In manchen dieser Verträge sind sogenannte Teilabnahmen vorgesehen. Bauherren sollen also während des Baufortschritts einzelne Bauabschnitte begutachten und förmlich abnehmen. Der Verband privater Bauherren (VPB) rät davon aber ab.

Laut VPB dienen solche Teilabnahmen lediglich dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen, wenn der Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann. Darum sei diese Regelung nicht im Sinne der Bauherren und sollte deshalb auch nicht vertraglich vereinbart werden. Als Teil des Kleingedruckten sind solche Regelungen laut VPB ohnehin oft unwirksam.

Unverzichtbar sei aber die Bauabnahme am Ende des Baus. Rechtlich sei sie neben dem Vertragsschluss der wichtigste Schritt beim Bauen. Mit der Abnahme akzeptieren die Bauherren den Bau laut VPB formal als vertragsgemäße Leistung. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um. Von nun an müssen die Bauherren alle Mängel nachweisen.