Bonn. Bei manchen Grundversorgern müssen neue Kunden derzeit für Strom das Zwei- bis Dreifache, für Gas sogar das Vier- bis Fünffache gegenüber den alten Preisen bezahlen. Jetzt hat sich das Bundeskartellamt zu Wort gemeldet.

In der Debatte um die Einführung von deutlich höheren Tarifen für neue Strom- und Gaskunden durch viele Grundversorger hat Kartellamtspräsident Andreas Mundt von "missbräuchlich überhöhten Mondpreisen" gesprochen.

Er sehe diese Praxis der Tarifspreizung kritisch, "auch wenn ein gewisser Preisunterschied angesichts der derzeitigen Verwerfungen am Markt und der sehr hohen Beschaffungskosten gerechtfertigt sein könnte", sagte der Präsident des Bundeskartellamts der Deutschen Presse-Agentur.

Versorger müssen höhere Tarife rechtfertigen können

Es gehe dabei vor allem um das richtige Maß. "Es ist kartellrechtlich durchaus relevant, wenn jemand, der auf die Grundversorgung angewiesen ist - und sei dies auch nur für einen Übergangszeitraum - missbräuchlich überhöhte Mondpreise zahlen muss." Die Versorger sollten sich bewusst sein, "dass sie die Höhe der jetzt aufgerufenen Tarife für Neukunden im Einzelnen auch rechtfertigen können müssen".

Die Versorger müssten unterm Strich ihre momentan stark erhöhten Beschaffungskosten decken können. Dies dürfe aber nicht zu missbräuchlich überhöhten Preisen führen. "Vielleicht ist eine angemessene - ich betone angemessene - Tarifspreizung für eine Übergangszeit sogar das mildere Mittel." Eine Preiserhöhung in der Grundversorgung für die Bestandskunden wäre auch problematisch. "Damit würden auch Kunden betroffen, die zum Beispiel aus Bonitätsgründen ihren Versorger gar nicht wechseln können."

Nach Liefereinstellung übernimmt der Grundversorger

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund war die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch viele ehemalige Kunden unverschuldet in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen, müssen die Energie aber nach Verbandsangaben zu aktuell extrem hohen Preisen zukaufen.

Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 vom Montag haben bei Gas mehr als 300 Grundversorger neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Deren Preise lagen um durchschnittlich 184,7 Prozent über den bisherigen Tarifen, was fast eine Verdreifachung bedeutet.

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