Wer Dinge aus dem Haushalt zum Verschenken auf den Bürgersteig stellt und ihrem Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Man kann es aber auch richtig machen.

Berlin (dpa/tmn) – Alte Kleidung, ausrangierte Kaffeetassen, unliebsam gewordene CDs: Solche Dinge finden sich oft am Straßenrand in Kisten, die mit "zu Verschenken" beschriftet sind. Aber Achtung: Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei der "Entledigungsabsicht" handelt es sich streng genommen um eine "wilde Müllablagerung". Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin.

"Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder", sagte eine VKU-Sprecherin. Wie hoch diese ausfallen, lasse sich pauschal nicht sagen. "Die Geldbuße hängt beispielsweise davon ab, um welche Gegenstände es sich handelt, wie viele es sind und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist."

Auch für Unbeteiligte kann es teuer werden

Teurer wird es zum Beispiel, wenn Sperrmüll wild abgelagert wird, also Gegenstände, die so sperrig sind, dass sie nicht in die gängigen Mülltonnen passen. Auch für Unbeteiligte kann es teurer werden. Denn die Entsorgungskosten würden letztlich über die Abfallgebühren auf jeden einzelnen Gebührenzahler umgeschlagen, so der VKU.

Um ausrangierte Gegenstände oder auch Kleider loszuwerden, ohne sie einfach wegzuwerfen, empfiehlt der Verband alternativ zur "Schenkung von Gebrauchsgütern" auf dem Gehweg, sich an Sozialläden oder soziale Einrichtungen zu wenden, die Brauchbares oft kostenfrei abholten, oder in Online-Nachbarschafts-Netzwerken anzubieten. "Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Repaircafé, wo ausgedienten Gebrauchsgegenständen neues Leben eingehaucht wird", sagte die Sprecherin.

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