Kiel. Viele Menschen möchten gerne ein Eigenheim bauen. Wer ein Grundstück sucht, sollte wissen: Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Das gilt auch für Grundstücke, die Kommunen zum Kauf anbieten.

Nicht jede Fläche, die von einer Stadt oder Gemeinde zum Kauf angeboten wird, ist automatisch Bauland. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Notarkammer aufmerksam. Ob Käufer ein Grundstück zum Hausbau nutzen dürfen, regeln der Flächennutzungsplan, die Gemeindesatzung und tatsächliche Gegebenheiten.

Grundsätzlich lassen sich der Kammer zufolge verschiedene Arten von Grundstücken unterscheiden: das sogenannte Bauerwartungsland, Rohbauland und das baureife Land.

Baureifes Land darf nach dem Kauf und der Erteilung einer Baugenehmigung direkt bebaut werden. Rohbauland ist zwar bereits als Bauland ausgewiesen, jedoch noch nicht erschlossen, und die Bebauung somit noch nicht möglich. Und handelt es sich um Bauerwartungsland, stimmt die Gemeinde der Bebauung durch den Käufer im ungünstigsten Fall erst in Jahrzehnten zu.

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