Düsseldorf. In vielen Teilen Deutschlands sorgen derzeit anhaltender Regen und Unwetter für vollgelaufene Keller. Stellt sich die Frage: Wer kommt für die Schäden auf?

Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser. Unwetterschäden sind nur gedeckt, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Elementarschadenversicherung sollte auch Schäden durch Rückstau abdecken.

Möglicherweise verlangt der Versicherer hier den Einbau von Rückstauklappen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Elementarschutz auch bei Hausratpolice

Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz nach Ansicht der Experten aber sparen, wenn sich das Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen befindet.

Wichtig zu beachten: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereinregnet. Das heißt: Fenster und Türen müssen bei Unwettern immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Wer zum Beispiel das Kellerfenster offen lässt, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Schäden können zu Mietminderung berechtigen

Mieter sollten wissen: Wenn die Wohnung auf Grund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, gibt es das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.

Je nach Ausmaß sind unterschiedliche Minderungen möglich. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Mietminderung geringer aus.

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