Berlin. Wer denkt schon gerne darüber nach, dass das Zuhause mal brennen könnte. Muss man aber, denn man muss dann flüchten können. Das kann aber ein Problem sein, wenn elektrische Rollläden nicht öffnen.

Elektrische Rollläden sind praktisch, können aber bei einem Hausbrand zum Risiko werden. Denn Fenster sind im Einfamilienhaus in der Regel im Notfall ein Rettungsweg. Da bei einem Feuer auch oft der Strom ausfällt, verhindern die elektrischen Rollläden womöglich die Flucht vor den Flammen.

Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die Organisation von Bausachverständigen kann aus ihrer Beratungspraxis berichten, dass viele Baufirmen in ihren Musterbaubeschreibungen zum Hausbau nicht ausdrücklich zusicherten, diesen Rettungsweg über Fenster herzustellen. Darauf sollten Bauherren bei Vertragsunterzeichnung achten.

Notfallknopf oder Sollbruchstelle in den Lamellen

Denn es gibt Lösungen trotz elektrischen Rollladenantriebs: Manche Modelle können im Notfall mit einer Handkurbel geöffnet werden, berichtet der VPB. Andere Produkte haben ein mechanisches Federsystem, das sich durch einen Knopf neben dem Fenster lösen lässt und den Rollladen hochfährt.

Eine Möglichkeit sind auch Elektrosysteme, die eine akkubetriebene Notöffnung bieten. Und Kunststoff-Rollläden können auch eine Art Sollbruchstelle haben - man kann sich also bei akuter Gefahr den Weg freibrechen. Eine einfache Lösung kann auch sein: Ein für die Feuerwehr und deren Leitern gut erreichbares Fenster nicht mit einem elektrischen, sondern einem manuell bedienbaren Rollladen auszustatten.

Fenster sind in der Regel der zweite vorgesehene Fluchtweg im Einfamilienhaus. Jede sogenannte Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben, das sieht Paragraf 33 der Musterbauordnung vor. So manche Bauaufsichtsbehörde kann aber darüber hinausgehend Vorgaben machen.

Feuerwehr muss mit der Leiter ans Fenster gelangen können

Der erste Rettungsweg im Einfamilienhaus geht über den Flur, das Treppenhaus und die Haustür. Der zweite Weg ist laut VPB in der Regel eine Stelle, an die die Feuerwehr mit Rettungsgeräten wie einer Leiter zu den Bewohnern gelangen kann - also ein Fenster.

Den Erfahrungen der Bausachverständigen zufolge haben viele Bauherren nicht nur den zweiten Rettungsweg nicht im Blick, sie denken auch nicht daran, dass elektrische Rollläden hier bei Stromausfall zur Falle werden könnten. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, ob das Fluchtfenster groß genug ist, um hindurchschlüpfen zu können.

Laut der Musterbauordnung muss dieser zweite Rettungsweg mindestens 0,90 Meter mal 1,20 Meter groß sein und darf nicht höher als 1,20 Meter über der Oberkante des Fußbodens sein, erläutert der VPB. Für Fenster in Dachschrägen gibt es weitere Bestimmungen - und die jeweiligen Mindestmaße können von Bundesland zu Bundesland abweichen. Dies sollte man im Zweifel mit seiner zuständigen Baubehörde klären.

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