Bonn. Starker Wind, heftiger Regen, Schneelast machen Bäumen zu schaffen. Baumbesitzer sollten die Standfestigkeit im Blick haben - denn sie können für Schäden haftbar gemacht werden.

Nach heftigen Böen liegen rund um den Baum zahllose Zweige am Boden, vielleicht ist sogar ein ganzer Ast abgebrochen: Ist die Standfestigkeit des Baums nun in Gefahr, muss er womöglich gefällt werden? Nicht unbedingt, heißt es vom Fachverband geprüfter Baumpfleger.

Dass Zweige brechen, ist allein noch kein Grund zur Sorge, sagt Frank Rheinwald, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung und Mitglied des Verbandsvorstands. "Das ist die ganz normale Astreinigung. Es handelt sich in der Regel um tote Zweige, die der Baum nicht mehr braucht, oder auch mal um einen noch im Saft stehenden Ast, der ungünstig saß und daher abgerissen wurde."

Bei diesen Zeichen sollten die Alarmglocken klingeln

Doch schon ein herabstürzender Ast kann Schäden verursachen, für die der Baumbesitzer haften muss. Das ist immer dann der Fall, wenn Dritte zu Schaden kommen. Etwa, wenn ein Ast ein Fahrzeug beschädigt. Baumbesitzer sollten ihre Gewächse deshalb das gesamte Jahr über im Blick behalten, denn sie unterliegen der Verkehrssicherungspflicht.

Handlungsbedarf bestehe etwa dann, wenn Risse im Erdreich rund um den Baum erkennbar sind oder der Wurzelteller an einer Stelle angehoben ist. Auch bei einem Baum der deutlich schräger steht als zuvor und bei Rissen im unteren Stammbereich sollten Baumbesitzer tätig werden, rät der Experte.

Außerdem kann sichtbarer Pilzbefall ein Alarmzeichen dafür sein, dass ein Baum nicht mehr sicher steht. "Mancher Pilzbefall macht eine sofortige Fällung des Baums notwendig, andere Pilzarten sind für die Standfestigkeit weniger relevant", sagt Rheinwald. Im Zweifelsfall lohnt sich der Rat eines Experten.

© dpa-infocom, dpa:210210-99-382774/2