Ob Fliesen, Laminat oder Linoleum – wie ein Neubau innen ausgestattet ist, wird im Bauvertrag beschrieben. Oft allerdings nicht so, dass der Käufer wirklich weiß, was er für sein Geld bekommt.

Berlin (dpa/tmn) – Details wie der Waschtisch, der Innenputz oder Fenster und Türen: Die Ausstattung eines Neubaus ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung im Bauvertrag festgelegt.

Käufer sollten hier auf eine möglichst genaue Beschreibung achten, rät der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Das heißt: Am besten stehen dort eindeutige Produktbezeichnungen, Herstellermarken oder exakte Angaben zu den verwendeten Materialien. In der Praxis wird allerdings häufig nur vage formuliert, dann steht im Vertrag etwa nur "Heizung". Abzuraten ist auch von bloßen Zusätzen wie "oder gleichwertig". Hier sollte der Käufer darauf bestehen, dass im Vertrag eine konkret definierte Qualität angegeben wird.