Berlin. Eigentümergemeinschaften gibt es nicht nur für Besitzer von Eigentumswohnungen. In einigen Fällen kann das auch bei Reihenhäusern der Fall sein. Dann kann es Auflagen zum Beispiel zur Gestaltung der Häuser geben.

Auch für Reihenhäuser kann das Wohneigentumsgesetz (WEG) gelten. Die Häuser werden in diesem Fall rechtlich behandelt wie Eigentumswohnungen. Das heißt: Käufer werden automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Sie müssen sich im Miteinander und im Umgang mit ihrer Immobilie an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört die Mitverantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Auch können sie nicht vollkommen frei über die Gestaltung ihres Hauses entscheiden. Sie müssen sich in Einzelfällen mit den anderen Eigentümern abstimmen.