Düsseldorf. Manche Mieter haben einen digitalen Stromzähler. Dessen Betrieb wird oft gesondert abgerechnet. Wenn das passiert, müssen Verbraucher darauf achten, dass diese Kosten nicht auch noch in einer anderen Rechnung auftauchen.

Der Betrieb digitaler Stromzähler wird Verbrauchern mitunter gesondert in Rechnung gestellt. In diesen Fällen dürfen die Kosten für den Messstellenbetrieb aber nicht mehr auf der Rechnung des Stromanbieters auftauchen.

Sie muss entsprechend gesenkt sein, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mehr als 20 Euro pro Jahr dürften unverlangt eingebaute digitale Stromzähler nicht kosten. Das gilt nicht für vernetzte Geräte (Smart Meter). Die Verbraucherschützer raten, beim Strompreisvergleich darauf zu achten, wie die Anbieter die Zähler-Abrechnung handhaben.

Das sei in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachzulesen. Dagegen ist auf die Angaben von Tarifvergleichsportalen an dieser Stelle laut der Verbraucherzentrale kein Verlass: Sie machten nicht kenntlich, ob die dargestellten Preise den Betrieb digitaler Zähler enthalten oder der Posten gesondert abgerechnet wird. Das könne gerade bei Smart Metern einen großen Unterschied bei den monatlichen Kosten ausmachen.

Einfacher ist die Regelung für analoge Zähler, welche mit mechanischen Zahlenwalzen den Stromverbrauch aufzeichnen. Die Kosten für deren Betrieb sind nach Angaben der Verbraucherschützer in aller Regel Teil der Stromrechnung.