Hamburg. Kommunen bitten für Zweitwohnungen unterschiedlich zur Kasse. Die Sätze liegen zwischen fünf und mehr als 20 Prozent der Kaltmiete.

Der eine gönnt sich die Ferienwohnung am Meer, ein anderer wohnt aus beruflichen Gründen an zwei Orten. Dabei gilt: Je nach Stadt wird möglicherweise die Zweitwohnungsteuer fällig. Weil die Gemeinden diese Steuer erheben, sind Höhe und Bestimmungen sehr individuell.

In Hamburg gibt es beispielsweise keine steuerliche Vergünstigung oder Befreiung für Studenten. Die Steuer beträgt acht Prozent der Netto-Kaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes.

Wird die Wohnung vom Eigentümer selbst als Zweitwohnung genutzt oder an Angehörige oder eigene Arbeitnehmer überlassen, wird die vergleichbare Netto-Kaltmiete anhand des aktuellen Hamburger Mietenspiegels ermittelt oder die Steuer nach der ortsüblichen Vergleichsmiete bemessen – so ist es auf der stadteigenen Webseite zu lesen.

• Wer muss die Zweitwohnungsteuer zahlen?

„Zahlungspflichtig ist, wer einen weiteren Wohnsitz an einem Ort begründet, der diese Steuer erhebt“, sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Ob man dabei Eigentümer oder nur Mieter ist, sei dabei unerheblich.

Ebenso, ob die zweite Wohnung in derselben Stadt oder Hunderte Kilometer entfernt liegt. Definition oder Meldefristen sind Sache der Gemeinde. Als Grundlage kann das Bundesmeldegesetz gelten. „Dort ist festgelegt: Für vorübergehende Aufenthalte muss man sich nicht melden, das Gesetz spricht von einer Laufzeit von sechs Monaten“, sagt Wawro.

• Wer ist aktuell Spitzenreiter?

„Deutschlandweit liegen wir zwischen fünf und etwas über 20 Prozent“, sagt Sibylle Barent vom Eigentümerverein Haus und Grund Deutschland in Berlin.

Länder und Gemeinden gingen mit der Abgabe sehr unterschiedlich um. Berlin erhöht etwa den Steuersatz ab 2019 von bisher fünf auf 15 Prozent. „Viele Leute haben dort nicht nur aus Luxusgründen eine Zweitwohnung, sondern wegen ihrer Lebensumstände“, kritisiert Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin. „Wenn der Staat das aus rein fiskalischen Gründen mitnimmt, ist das aus unserer Sicht abzulehnen.“

• Gibt es Ausnahmen?

„Ja, zum Beispiel bei aus beruflichen Gründen pendelnden Eheleuten hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Das darf nicht sein, dass sie Zweitwohnungsteuer zahlen“, sagt Barent.

Uneinheitlich sei die Rechtsprechung bei Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, aber in einer anderen Stadt studieren. „Da kann in den meisten Fällen wohl noch eine Zweitwohnungsteuer erhoben werden“, meint Barent, im Einzelfall komme es aber darauf an, wie die Gemeinde die Satzung ausgestalte. In Berlin sind Laubengrundstücke von der Zweitwohnungsteuer befreit, ebenso Wohnungen in Pflegeheimen. Auch skurrile Fälle wie das fest abgestellte Wohnmobil auf dem Campingplatz, das besteuert wird, gibt es laut Barent immer wieder.

• Sind Ferienwohnungen zweitwohnungsteuerpflichtig?

Das kommt darauf an, wo sich die Wohnung befindet. „Wenn man sich zum Beispiel eine Wohnung an der Ostsee gekauft hat und die für sich und seine Familie nutzt, ist das eine Eigennutzung und man muss sich dort anmelden“, sagt Wolfgang Wawro. „Wenn man die Wohnung aber nur fremdvermietet, muss man keine Zweitwohnungsteuer entrichten.“

Auch aus Sicht der Einkommenssteuer sei es in der Regel zweckmäßig, bei der Behörde nicht nur die Vermietung anzuzeigen, sondern auch einen Wohnungsverwalter einzusetzen. Wer dann die Ferienwohnung wochenweise selbst nutzt, meldet sich bei diesem offiziell für den Urlaub in der eigenen Wohnung an. Eine Zweitwohnungsteuer dürfte in dem Fall nicht für die Ferienwohnung erhoben werden.

Generell gilt: Um die Zweitwohnungsteuer herumzukommen, ist schwer. Wer keine Steuererklärung abgibt, macht sich unter Umständen sogar strafbar und muss nachzahlen.

Laut Barent hat die Steuer „eine Lenkungsfunktion, um mehr Hauptwohnsitze in die Gemeinde zu holen“. Denn die mit Hauptwohnsitz Gemeldeten lassen letztlich mehr Geld in die Kassen fließen. Aber: „Es ist nicht unbedingt ein lohnendes Geschäft“, so die Steuerexpertin weiter. „Das ist wirklich eine von diesen Bagatellsteuern, die zwar immer mehr anziehen, aber unterm Strich ist es nichts, was eine Gemeinde reich macht.“

Die Expertin rät potenziell Betroffenen, sich gut über die geltenden Regeln zu informieren. „Ich kann nur raten, das Gesetz aufmerksam zu lesen. Das ist meist auch nicht sehr lang.“ Auf der Seite der jeweiligen Gemeinde finde man zudem Informationen, ob es etwaige Befreiungen gibt.