Hamburg/Berlin. Schlechte Nachrichten für Sanierer und Bauherren: Die staatliche Förderbank streicht außerdem die Option auf kostenlose Sondertilgung.

Die gestiegenen Zinsen für Baudarlehen machen sich jetzt auch in den Förderprogrammen der staatlichen KfW-Bank für Bauherren und Modernisierer bemerkbar. Das staatliche Geldinstitut kann sich günstiger refinanzieren und erhält für bestimmte Förderprogramme noch Zuschüsse des Staates.

Dennoch haben sich die Konditionen im Vergleich zum Frühjahr 2017 verschlechtert. Nicht nur die Zinskonditionen sind leicht gestiegen. Die Zinsbindung von 20 Jahren, die den Kreditkunden mehr Sicherheit brachte, wurde wieder abgeschafft.

Das betrifft vor allem das Programm Energieeffizient bauen (153). Auch kostenfreie Sondertilgungen in den Programmen 151 und 153 sind nicht mehr möglich.

Hohe Refinanzierungskosten ein Grund

Was sind die Gründe dafür? Die Antwort der Bank ist weitschweifig. Offenbar geht es um Probleme bei der Aufteilung von Mitteln, die der Bund der KfW für die zinsgünstigen Kredite zur Verfügung stellt.

„Die kostenlose Sondertilgung und die Zinsbindung von 20 Jahren verursachen Refinanzierungs- und Wiederanlagekosten für den Bund“, sagt Sprecher Wolfram Schweickhardt. „Sie verringern das verfügbare Budget für Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse und sind zudem schwer kalkulierbar.“

Zumindest wird über das Programm Energieeffizient sanieren (151) ein Effektivzins von 0,75 Prozent angeboten; er kann für zehn Jahre festgeschrieben werden.

Je nach Umfang der Arbeiten stehen maximal 50.000 oder 100.000 Euro Kreditsumme zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss möglich. „Die Förderung wird auch Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen“, sagt Sybille Bauernfeind von der KfW-Bank.

Tilgungszuschuss bis zu 27.500 Euro

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Komplettsanierungen gilt: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard der Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss. Er kann dann bis zu 27.500 Euro erreichen.

Bauherren, die aus eigenen Mitteln energetische Einzelmaßnahmen finanzieren, können mit einem Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal 7500 Euro pro Wohneinheit rechnen.

Bei einer Komplettsanierung gibt die KfW bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit hinzu.

Wer also sein Erspartes einsetzen will, weil die Anlagezinsen so niedrig sind, bekommt einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Für eine Einzelmaßnahme wie die Erneuerung von Fenstern und Türen gibt es maximal 5000 Euro, zehn Prozent der förderfähigen Kosten.

Geld für baubegleitende Experten

Wer neu bauen will, profitiert vom Programm Energieeffizient Bauen (153). Hier können bis zu 100.000 Euro zu Zinsen ab 1,66 Prozent geliehen werden. Ende Januar lagen die Konditionen noch bei einem Prozent. Die Zinsbindungsfrist beträgt zehn Jahre.

Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss, das sind 50 Prozent oder höchstens 4000 Euro für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.

Da noch kein Staatshaushalt für 2018 im Bundestag verabschiedet wurde, gibt es keine Zuschüsse mehr für altersgerechte Umbauten. Mit der Wiederaufnahme des Zuschussprogramms rechnet die KfW im Sommer.

Anträge für altersgerechten Umbau

Kredite können aber weiterhin für altersgerechte Umbauten im Rahmen des Programms 159 beantragt werden: Bis zu 50.000 Euro können zu Effektivzinsen zwischen 0,75 Prozent und 1,26 Prozent aufgenommen werden.

Die Zinshöhe ist abhängig von der Laufzeit des Kredits und der Zinsbindung, die bei fünf oder zehn Jahren liegt.

Es werden Modernisierungsmaßnahmen gefördert, mit denen Bauherren unabhängig vom Alter Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren.

„Förderberechtigt ist auch jeder, der in den Einbruchschutz seiner Immobilie investiert“, sagt Bauernfeind. Das umfasst einbruchsichere Haus- und Wohnungstüren ebenso wie Rollläden, Bewegungsmelder oder Alarmanlagen.

Einbruchhemmende Balkon- und Terrassentüren sowie Fenster werden dabei ausschließlich im Programm Energieeffizient sanieren (151) gefördert. Für den Einbruchschutz können bei der KfW auch direkte Zuschüsse beantragt werden (Programm 455 E) – und zwar vor Beginn der Arbeiten. Maximal gibt es 1600 Euro. „Ein Fachunterunternehmen muss die Arbeiten ausführen“, sagt Bauernfeind.

Informationen unter www.kfw.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800/539 9002.