Hamburg/Berlin. ZKB, HZK, Abl.: Maklerdeutsch ist eine verwirrende Sprache. Bei manchen Formulierungen ist Skepsis geboten – andere sind rechtswidrig.

Wohnungsannoncen haben ihre eigene Sprache. Die Inserenten wollen auf relativ knappem Raum möglichst viele Informationen geben. Und natürlich ihre Wohnung in einem guten Licht darstellen. Dabei werden gern Codes verwendet, die mehrdeutig sind und den Interessenten auch mal in die Irre führen können.

„Viele Formulierungen klingen gut, aber bei näherem Hinschauen erweisen sie sich oft als problematisch“, bestätigt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Eine Wohnung in zentraler oder gefragter Lage kann natürlich ein schönes Quartier in der Stadt sein. „Aber die Formulierung kann auch bedeuten, dass das Mietobjekt an einer stark befahrenen Kreuzung liegt. Oder dass es sich um ein Szenequartier handelt, in dem bis in die Nacht gefeiert wird.“

Voraussichtlich heiß und wenig Parkplätze

Und mit einer „gut erhaltenen Wohnung“ sind meistens solche im Ursprungsstandard gemeint – also nicht modernisiert. „Lichtdurchflutete Wohnungen“ können sich im Sommer auch als Saunen entpuppen. „Verkehrsgünstig gelegen“ kann wiederum heißen, dass Autobahn- oder Bahnanschlüsse sowie Verkehrsknotenpunkte in der Nähe sind.

Wird ein „seriöses Umfeld“ angepriesen, muss man darauf gefasst sein, dass sich die Wohnung in einem Geschäftsviertel befindet, in dem tagsüber keine Parkplätze zur Verfügung stehen und abends die Bürgersteige hochgeklappt werden.

Schlechte Infrastruktur oder lautes Umfeld

„Familienfreundlich“ kann bedeuten, dass die Nachbarschaft lauter ist. „Sehr oft sind damit in unmittelbarer Nähe liegende Kindergärten, Schulen oder Spielplätze gemeint“, erklärt Chychla. Wer „unberührte Natur“ liebt, muss sich darauf gefasst machen, lange Autofahrten zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu absolvieren.

„Vor allem private Vermieter, die in Zeitungen inserieren, nutzen gerne kurze Formulierungen“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sie verwenden aus Platzgründen auch Abkürzungen, die auf den ersten Blick verwirrend sein können. „KM 500+NK+HZK+KT“ steht zum Beispiel für Nettokaltmiete 500 Euro plus Nebenkosten und Heizung sowie zuzüglich Mietkaution.

Forderung einer Abstandszahlung rechtswidrig

Die Abkürzung Wfl ist die Wohnfläche, Z heißt Zimmer, ZB bedeutet Zimmer mit Bad. Bei ZE handelt es sich um lediglich ein Zimmer, ZKB ist ein Zimmer mit Küche und Bad, und ZKD ein Zimmer mit Küche und Dusche.

Vorsicht ist bei Abkürzungen angebracht, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Steht zum Beispiel „Abst.“ in der Anzeige, soll eine Abstandszahlung geleistet werden. Der Interessent soll also für das bloße Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter bezahlen. Derartige Absprachen sind nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds aber unwirksam. Wird allerdings „Abl.“ gefordert, also eine Ablöse, ist das rechtlich in Ordnung.

Bei Ablöse kommt es auf den Preis an

Ablösevereinbarungen sind Kaufverträge, durch die der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter abtritt. Derartige Vereinbarungen sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Unzulässig sind Vereinbarungen, bei denen der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegt.

Die Mehrzahl der Wohnungen wird heute auf Online-Portalen angeboten. „Missverständliche Formulierungen wie ‚verkehrsgünstige Lage‘ sind damit nicht verschwunden, aber die Immobilien können im Netz ausführlicher beschrieben und mit Fotos versehen werden“, sagt Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Die Portale hätten deutlich mehr Transparenz in den Immobilienmarkt gebracht. „Die Wohnraum-Vermittlung ist damit professioneller geworden.“

Die Immobilie persönlich in Augenschein nehmen

Auch wenn auf Online-Portalen weniger Abkürzungen benutzt werden – Nutzer sollten trotzdem genau hinschauen. Auch bei Fotos. „Die verschaffen kein vollständiges Bild von der Wohnung“, sagt Happ. Oft sei auch die Lagebeschreibung sehr vage. „Hilfreich sind in diesem Fall Online-Kartendienste, mit denen Immobilienportale oft verlinkt sind. Allerdings ist das Kartenmaterial manchmal schon ein paar Jahre alt“, so Happ weiter.

Trotz dieser Hilfsmittel sollte man daher die jeweilige Immobilie immer selbst in Augenschein nehmen – am besten zu unterschiedlichen Tageszeiten.