An dieser Stelle geben Experten kostenlos Rat

Die Frage: Bei der Abrechnung der Nebenkosten werde ich immer mit 200 Euro Grundsteuer belastet. Ist das nicht etwas, was der Vermieter übernehmen muss?

Der Experte: Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten. Das ist allgemein anerkannt. Und auch die Betriebskostenverordnung enthält in § 2 Ziff. 1 eine entsprechende Regelung. Nun gilt die Betriebskostenverordnung für ein Mietverhältnis nicht unmittelbar; Sie müssen prüfen, was Ihr Mietvertrag regelt. Die meisten Verträge beziehen sich aber auf die Betriebskostenverordnung und regeln ebenfalls die Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Ist das auch bei Ihnen der Fall, müssen Sie sie zahlen.

Die Frage: Ich habe erfahren, dass meine Dreizimmerwohnung vornehmlich nur noch von der Tochter des Mieters genutzt wird. Er selbst hält sich dort allenfalls noch an den Wochenenden auf. Entspricht dies noch dem vereinbarten Gebrauch der Wohnung?

Der Experte: Sie können dagegen nichts unternehmen. Zu beanstanden wäre allenfalls die vollständige Überlassung der Wohnung an die Tochter bei gleichzeitiger Besitzaufgabe des Vaters. Daran fehlt es hier aber. Denn zumindest am Wochenende scheint er ja die Wohnung zu nutzen. Das reicht aus. Er muss die Wohnung nicht als alleinigen oder als Hauptwohnsitz nutzen. Wichtig ist, dass der Vater den Mitbesitz an der Wohnung nicht aufgegeben hat.

Experte: Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburgwww.grundeigentuemerverband.deZusendung von Fragen an:wohnen.leben@abendblatt.de