Hamburg/Bonn. Ein Riester-Bausparvertrag kann Vorteile bringen. Kunden sollten sich aber unabhängig beraten lassen, denn es gibt Vieles zu beachten.

Die Bausparkasse BHW jubelt: Schon mehr als 1,7 Millionen Bundesbürger haben sich dafür entschieden, die Riester-Variante mit Immobiliensparen zu nutzen. Und gleich im Anschluss verweist sie darauf, dass sich ab 2018 die Grundzulage von 154 auf 175 Euro erhöht.

Angelika Sosnowski, Förderexpertin bei der BHW, rechnet vor, dass sich dadurch für einen Haushalt mit einem steuerpflichtigen Bruttogehalt von 40.000 Euro der Eigenanteil reduziere: Von 1600 Euro, die auf das Förderkonto pro Jahr einzuzahlen sind – die Sparleistung beträgt immer vier Prozent des Vorjahreseinkommens –, auf 1425 Euro. „Denn Zulagen werden einberechnet.“ Ein gleich viel verdienender Vater von zwei Kindern (mit Geburtsjahren ab 2008) erhalte neben der Grundzulage sogar noch 600 Euro Kinderzulage. „Dadurch sinkt die Eigenleistung auf nur noch 825 Euro.“

Höhe der Zulagen abhängig von Kindergeldanspruch

Zwar müssen Sparer bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrages eine einmalige Abschlussgebühr bezahlen – bei der BHW sind es beispielsweise 1,6 Prozent –, im Gegenzug bekommt man dafür einen Zinssatz von zwei bis 2,5 Prozent für ein Darlehen garantiert. Und zwar auch dann, wenn sich die Zinsen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Auszahlung dreimal so hoch entwickelt haben. Angesichts dieser Aussicht kommen Experten der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 11/2017) zu dem Ergebnis, dass sich ein Riester-Bausparvertrag lohnen kann, „denn diese Sicherheit bietet keine andere Sparform“.

Gern verweisen Bausparkassen beim Stichwort Wohnriester auch auf folgende Berechnungsbeispiele: So summiert sich die staatliche Förderung bei Berufseinsteigern bis 21 Jahre nach 20 Jahren auf 3280 Euro, bei Familien mit zwei Kindern (Geburtsjahr 2009 und 2011) auf 15.860 Euro. „Was aber nicht gesagt wird, ist, dass die Förderung nur solange gezahlt wird, wie auch ein Kindergeldanspruch besteht“, sagt Alexander Krolzik, Abteilungsleiter Immobilienfinanzierung, bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sparer müssen nachgelagerte Besteuerung bedenken

„Wenn die Kinder also schon neun und sieben Jahre alt sind, fallen die Zulagen vielleicht in zehn und 15 Jahren weg.“ Das führe dazu, dass der Wohnriestersparer diese Beträge zusätzlich aus eigener Tasche aufbringen müsse, um dieselbe Tilgungswirkung zu erzielen.

Auf einen weiteren wichtigen Punkt weist Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen hin: die nachgelagerte Besteuerung. „Die kann dazu führen, dass man eine stolze Summe parat haben muss, wenn das Wohnförderkonto bei Rentenbeginn aufgelöst wird“, sagt er. Zwar gebe es einen 30-Prozent-Rabatt, wenn der zu versteuernde Betrag sofort beglichen wird, dennoch rät er, diese mögliche Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Trotz Tilgung des Darlehens also nicht aufhören, Geld beiseitezulegen.“

Vorgaben für Umgang mit der selbstgenutzten Immobilie

Für Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen überwiegen dennoch die Vorteile: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingesparte Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahlung.“

Krolzik bleibt skeptisch: „Die jeweilige Immobilie darf weder vermietet noch – ohne Ersatz – verkauft werden, sonst kommt es zur Rückforderung der Zulagen und/oder der steuerlichen Vorteile.“ Dabei sei es heutzutage keineswegs mehr üblich, dass die Immobilie zwingend bis ins Rentenalter hinein selbst bewohnt werde. „Ein Jobwechsel, Scheidung, Familienzuwachs oder viele andere Situationen können dazu führen, dass ein Verkauf oder eine Vermietung in Betracht gezogen werden muss. Oder der Klassiker: die Kinder ziehen aus ...“

Fazit: Riester ja, aber...

Die Experten ziehen deshalb folgendes Fazit: Riester ja, aber sich unbedingt vorher neutral beraten lassen. „Ob und in welcher Kombination sich Wohnriester rechnet, ist höchst individuell“, sagt Schwarz und verweist dabei auf den Umgang mit einer Rose. „Auch bei ihr muss man darauf achten, wo man am Stengel anpackt, damit man sich nicht verletzt. Aber wer das bedenkt, kann am Ende etwas Gutes aus dem Modell ziehen.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Jörg Sahr von Stiftung Warentest: „Diejenigen, die sich für einen Teil ihrer späteren Finanzierung niedrige Zinsen auf Dauer sichern wollen und auch bereit sind, dafür einen niedrigen Ansparzins in Kauf zu nehmen, für die ist es ein vergleichsweise attraktives Produkt.“

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