Man möchte die Wohnung schon gerne haben – und deshalb nicht meckern. Experten verraten, wie man bei Mängeln am besten vorgehen sollte.

Wer eine schöne Wohnung mieten will, muss sich gegen viele Mitbewerber durchsetzen. Wie gelingt das? Vor allem nicht durch nerviges Verhalten. Allzu penible Menschen, die mit Zollstock und Taschenrechner zur Besichtigung erscheinen, sind bei Vermietern schnell unten durch. Dabei haben Mietinteressenten das Recht, sich ein genaues Bild von der Wohnung zu machen, denn es gilt: Offensichtliche Mängel können sie nach der Unterschrift unter den Vertrag nicht reklamieren. Doch: „Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. „Freundlichkeit und etwas Diplomatie helfen meist weiter.“

Grundsätzlich sollte man auch davon ausgehen: Vermieter wollen nicht immer etwas verbergen. „Sie sind grundsätzlich an guten und langfristigen Mietverhältnissen interessiert, haben also nichts gegen gut informierte Mieter, die ihre Rechte kennen“, sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Außerdem sind Vermieter sogar verpflichtet, Mängel anzugeben, wenn sie davon Kenntnis haben.“ Sie müssen sie dann in einer angemessenen Frist, möglichst vor dem Einzug, beheben lassen. Chychla rät daher: „Am besten ist es, freundlich und seriös aufzutreten. Und lieber etwas tiefer stapeln, als allzu kritisch nachzufragen.“

Fotos nur mit Einverständnis machen

Das heißt aber nicht, eventuelle Mängel hinzunehmen. „Wer gut vorbereitet ist, entdeckt Schwachpunkte auch, ohne explizit nachfragen zu müssen.“ Wer jedoch Fotos in der Wohnung machen möchte, sollte vorher unbedingt den Vermieter oder Makler fragen und seinen Wunsch auch begründen, rät Michael Drasdo, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. So kann es wichtig sein, im Vorfeld die Küche zu fotografieren, wenn später die eigenen Möbel eingebaut werden sollen. Besondere Sensibilität ist in bewohnten Wohnungen angebracht. „Dort dürfen Fremde keinesfalls in das Persönlichkeitsrecht der Bewohner eingreifen“, so der Jurist. Es verbietet sich also, dort ungefragt Dinge anzufassen und auszuprobieren.

Bei der Wohnungsgröße sollte man sich zunächst darauf verlassen, was im Vertrag steht. Allerdings darf die dort angegebene Zahl bis zu zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichen. „Statt beim Besichtigungstermin alle Räume auszumessen, kann man zum Beispiel den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten“, empfiehlt Chychla. Er findet: „Verweigert er ihn aus fadenscheinigen Gründen, ist anzunehmen, dass er mit der Wohnungsgröße gemogelt hat.“

Modriger Geruch weist auf Feuchteschäden hin

Feuchtigkeit ist indes ein handfester Grund, Abstand von der Wohnung zu nehmen – auch wenn sie noch so gut geschnitten und schön gelegen ist. Manchmal wird versucht, feuchte Stellen unter Farbe oder Tapete zu verstecken. Frisch gestrichene Ecken oder lose Tapete in der Nähe von Fenstern können darauf hindeuten. „Hilfreich ist es, sich auf seine Nase zu verlassen“, sagt Chychla. Ein modriger Geruch sei immer ein Indiz, dass etwas nicht stimmt. „Vor allem in Erdgeschosswohnungen dringt gern Feuchtigkeit ein, besonders wenn der Keller nicht gedämmt ist.“ Deshalb ist es gut, sich bei der Wohnungsbesichtigung auch den Keller zeigen zu lassen nach dem Motto: Mal sehen, ob sich dort auch hochwertige Fahrräder abstellen lassen.

Es kann auch niemand etwas dagegen haben, wenn bei der Besichtigung das eine oder andere Fenster oder eine Tür geöffnet oder geschlossen wird, um zu schauen, ob sie gut schließen. „Dabei klärt sich aber nicht, ob sie auch dicht sind“, sagt Chychla. Solche Mängel könne der Mieter aber auch nach seinem Einzug anzeigen. „Dabei handelt es sich um verdeckte Mängel. Die muss der Vermieter immer beheben“, stellt der Experte klar. Der Mieter sei sogar verpflichtet, sie umgehend anzuzeigen, sobald er sie entdeckt habe. Offensichtliche Mängel sollte man indes bei der Besichtigung immer ansprechen und im Übergabeprotokoll festhalten. Denn es gilt: Gemietet wie gesehen. Fehlt also in einem Raum der Heizkörper, so sollte man das im Protokoll festhalten. Stellt sich später heraus, dass die Wohnung nicht ausreichend warm wird, muss der Vermieter diesen verdeckten Mangel abstellen.

Zum Schluss der Tipp: Besichtigungen finden zwar oft an Wochenenden statt, man sollte sich das Wohnumfeld aber auch noch einmal wochentags ansehen. Dann zeigt sich, wie befahren die Straßen sind und ob sich in der Nachbarschaft eine Baustelle befindet. Wichtig ist, auch die Zukunft des Viertels zu bedenken: „Es lohnt sich, mit den potenziellen Nachbarn darüber zu sprechen“, rät Chychla.