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Ich versuche seit vier Jahren, in unserer Eigentumswohnung neue Fenster einzubauen. Meine Mieterin verweigert dies, weil sie keinen Schmutz haben will. Was kann ich unternehmen?

Um eine Modernisierungsmaßnahme, und um eine solche handelt es sich hier, innerhalb eines Mietvertragsverhältnisses durchzuführen, müssen Sie als Vermieter (§ 554 BGB) den Einbau der Fenster drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Der Mieter kann der Maßnahme nur dann widersprechen, wenn sie für ihn eine unbillige Härte darstellt. Dazu zählt mit Sicherheit nicht der entstehende Schmutz. Nur soweit der Mieter widerspricht, ist eine Klage auf Zustimmung erforderlich. Liegt eine Duldung des Mieters vor - diese kann auch durch Untätigkeit erfolgen - verweigert er aber dennoch den Zutritt zur Wohnung, haben Sie keine andere Möglichkeit, als den Zutritt zur Wohnung einzuklagen.

Unsere WEG besteht aus acht Wohnungen und drei Garagen, die zum Sondereigentum gehören. Für erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen bekommen wir nie beschlussfähige Mehrheiten, da die Eigentümer ohne Garage dagegen stimmen. Was können wir tun?

Jeder Wohnungs- und jeder Teileigentümer hat einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung. Das gilt auch in diesem Fall. Wenn Maßnahmen erforderlich sind und die Gemeinschaft mehrheitlich die notwendige Beschlussfassung verweigert, muss dagegen notfalls gerichtlich vorgegangen und die Maßnahme erzwungen werden.

Experte: Heinrich Stüven ( www.grundeigentuemerverband.de )

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