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In unserer Wohnanlage ist durch eine Teilungserklärung geregelt, dass jedem Eigentümer das Recht auf einen Stellplatz zusteht - ausgenommen die Garagenbesitzer. Einer davon stellt trotzdem sein Wohnmobil auf einem Stellplatz ab. Unser Verwalter hat jetzt in der Hausordnung noch einmal auf diese Vorgabe hingewiesen. Passiert ist nichts. Aber auch der Hausverwalter rührt sich nicht mehr, trotz unseres Mehrheitsbeschlusses, den er umsetzen müsste. Was können wir tun?

Ein Verwalter ist Vollzugsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, er muss Beschlüsse umsetzen (§ 27 Absatz 1 Nr. 1 WEG). Kommt er dem nicht nach, kann ihm in einem weiteren Beschluss eine Weisung zur Durchführung mit Frist gesetzt werden. Als letzte Möglichkeit kommt eine Klage vor dem Amtsgericht oder bei schwerwiegenden Gründen seine Abberufung in Betracht.

Mein Vater ist gestorben. Meine Mutter möchte weiter in dem Haus wohnen bleiben. Ich brauche aber Geld und möchte, dass sie das Haus verkauft, damit ich zu meinem Erbteil komme. Kann ich den Verkauf des Hauses einfordern?

Ja, aber zunächst müssen der Bestand und Wert des Nachlasses ermittelt und ein Teilungsplan aufgestellt werden, der dann gerichtlich durchgesetzt werden kann. Besteht Ihr Miterbenanteil allein in dem Haus, wird es schwer sein, einen Käufer zu finden. Ihre Mutter hätte ein Vorkaufsrecht und müsste Ihnen den Wert Ihres Anteils auszahlen. Kann sie das nicht, können Sie die Teilungsversteigerung beantragen, also die amtliche Veräußerung des Hauses.

Experte: Peter A. Lindemann ( www.petersson-partner.de )

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