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Mein Vermieter will mir nicht den in der Wohnanlage frei gewordenen Parkplatz überlassen. Er verweist darauf, dass er dazu nicht gezwungen sei und es eine Reihe von Interessenten gebe, die den Platz auch haben wollten. Muss ich dies so akzeptieren?

Ja, ihr Vermieter ist nicht zur Vermietung des Parkplatzes an Sie verpflichtet. Er kann selbst bestimmen, ob und mit wem er einen Mietvertrag über einen Stellplatz abschließt. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. BGH, Beschluss vom 31.8.2010 - VIII ZR 268/09).

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und störe mich an den unschönen Schmierereien im Hausflur. Das liegt meines Erachtens auch daran, dass unsere Haustür abends nie richtig abgeschlossen wird und Nicht-Bewohner unser Haus betreten können. Auf beides habe ich den Hausverwalter hingewiesen, doch es passiert nichts. Was kann ich tun?

Der Zustand des Treppenhauses kann einen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Allerdings nur, wenn sich dieser Zustand nach Vertragsabschluss erst eingestellt oder er sich seitdem wesentlich verschlechtert hat. Zudem muss Ihr Vermieter dafür Sorge tragen, dass Sie nicht durch ungebetene Besucher im Treppenhaus belästigt werden und dass sich die Zugänge verschließen lassen. Zumindest die Hauseingangstür sollte mit einem Schnappschloss versehen werden.

Experte: Rechtsanwalt Arne Carstens ( www.hufer-rechtsanwaelte.de )

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