Dürfen die Eltern bestimmen, mit wem das Kind seine Freizeit verbringt? Dürfen sie ein bestimmtes Outfit vorschreiben oder verbieten? Haben Kinder Anspruch auf Taschengeld?

Das sind wiederkehrende Fragen aus dem Familienalltag von Eltern und Kindern. Einerseits tragen die Eltern die Verantwortung für die Erziehung des Kindes, andererseits schulden Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich das Zusammenleben in der Familie. Einerseits haben die Eltern das Recht, den Umgang des Kindes mit Dritten zu verbieten, wenn davon Gefahren für das Kind ausgehen (zum Beispiel Rauschgiftmilieu). Andererseits dürfen Eltern den Kontakt mit Dritten nicht grundlos verbieten, weil sie auf das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewussten Handeln Rücksicht nehmen müssen. Das gilt auch für das Outfit: Geht davon eine Gefahr aus (zum Beispiel Hakenkreuze auf der Jacke), dürfen, ja müssen die Eltern eingreifen. Haben sie dagegen nur einen anderen Geschmack, sollten sie ihr Kind gewähren lassen. Wichtig ist, dass Eltern dem Kind erklären, warum sie etwas verbieten und dass das Kind sich mit diesen Gründen auseinandersetzt.