Studiengebühren in Hamburg sind so gut wie beschlossen. Ab Sommersemester 2004 sollen zwei Studentengruppen 1000 Euro im Jahr bezahlen: alle, die ihre Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten und jene, die nicht in Hamburg oder in der Umgebung gemeldet sind. Aus dem Bundesbildungsministerium kam die Warnung, dieses "1000-Euro-Modell" verstoße gegen das Hochschulrahmengesetz. In ihm hatte die Bundesregierung im August 2002 die Einführung "allgemeiner Studiengebühren" verboten. Dazu sagt Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos): "Das Hamburger Studienguthaben-Modell ermöglicht faktisch jedem Studierenden mit Hauptwohnsitz in Hamburg und der Metropolregion, ein gebührenfreies Erststudium in angemessener Zeit abzuschließen." Dräger hält dagegen das Gebührenverbot des Bundes für verfassungswidrig. Es stelle einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Rechte der Länder dar. Der Passus sei "nicht verfassungsgemäß", auch der Bundesrat meine das. Dräger: "Mehrere Bundesländer haben deswegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt."