Nach heftigen Debatten zwischen Befürwortern und Gegnern der Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedete der Bundestag vor sechs Jahren das Stammzellgesetz. Seitdem dürfen deutsche Forscher mit embryonalen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. 1. 2002 im Ausland produziert worden sind. Das reicht den Forschern nicht mehr. Morgen befasst sich der Bundestag erneut mit den ethischen Fragen. Denn bei der Herstellung von embryonalen Stammzellen werden die Embryonen vernichtet.