In manchen Städten durften Verkehrsplaner den Fußgängern Gutes tun. Wegweisend erscheint zum Beispiel die in der Schweiz seit 2002 erlaubte "Begegnungszone" in Wohn- und Geschäftsbereichen. Fußgänger dürfen hier die ganze Verkehrsfläche nutzen und sind gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern vortrittberechtigt. Allerdings dürfen sie Fahrzeuge (Maximaltempo 20 km/h) nicht unnötig behindern. "Der Mischverkehr funktioniert hier wunderbar", urteilt Dietmar Kettler, ein Spezialist für Radfahrer- und Fußgängerrecht.

Über eine besonders gewagte Begegnungszone verfügt seit Oktober 2005 St. Gallen: Ein kleiner Innenstadt-Bereich namens Bleicheli wurde nach Künstler-Plänen zur wohnzimmerartigen "Stadt-Lounge" - mit einem roten "Teppichboden" aus Kunststoffgranulat und kuriosen Sitz-Elementen. Für Fahrzeuge gilt Einbahnverkehr.

Ein anderes Konzept zeigt die im Jahr 1979 neu entworfene niederländische Kleinstadt Houten bei Utrecht. Planer haben die kreisförmige Stadt in Sektoren aufgeteilt, die untereinander nur für Fußgänger und Radler durchlässig sind. Autos müssen den jeweiligen Sektor nach außen verlassen und erreichen einen anderen nur über die umlaufende Ringstraße - die Fahrt zum Zentrum endet quasi immer in der Sackgasse.

Anfängliche Bedenken, die zusätzlich nötigen Auto-Kilometer würden mehr Abgase produzieren, sind unbegründet. Es werde viel weniger Auto gefahren, weil man mit dem Rad oder zu Fuß schneller ist, berichtet der Verkehrsexperte Prof. Heiner Monheim aus Trier.