Berlin. Verband der Immobilienbesitzer bezweifelt positive Effekte des Energieausweises. Der Aussagewert sei in vielen Fällen „gleich null“.

Ob die Wohnung im grünen oder roten Bereich ist, sieht man sofort. In Anlehnung an die Farben der Ampel zeigt der Energieausweis für Gebäude, wie viel Energie Heizung und Warmwasser verbrauchen. Mieter und Wohnungskäufer sollen so günstige Wohnungen finden – und Immobilienbesitzer Anreize für klimafreundliche Sanierungen erhalten. Dass diese positiven Effekte eintreten, bezweifelt Haus & Grund, der Verband der Immobilienbesitzer, jedoch stark.

„Der Aussagewert“ des Energieausweises sei in vielen Fällen „gleich null“, sagte am Mittwoch Verbandsgeschäftsführer Kai Warnecke. Dieses vernichtende Urteil will das Bundesumweltministerium nicht auf sich sitzen lassen. „Energieausweise sind für Eigentümer, Kaufinteressenten und Wohnungssuchende wichtig und auch aussagekräftig“, sagte ein Sprecher.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt in der aktuellen Fassung seit Mai 2014. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien müssen die Besitzer den Energieausweis vorlegen. Um die Praxistauglichkeit zu testen, hat Haus & Grund nun ein durchschnittliches Mehrfamilien- und ein Doppelhaus von jeweils mehreren Energieberatern berechnen und einstufen lassen. „Die ermittelten Energiekennwerte differierten dabei um bis zu 46 Prozent“, sagte Warnecke.

Eine Ursache dafür seien mehrere Berechnungsverfahren, die parallel angewendet werden dürften. Hausbesitzer können entscheiden, ob sie den Mietern oder Käufern die energetische Einstufung des Gebäudes nach der Bedarfs- oder Verbrauchsmethode vorlegen. Warnecke bezeichnete die Einstufung anhand des Verbrauchs als „objektiver“. Deshalb solle diese die Bedarfsberechnung ersetzen.

Gleichzeitig plädierte Haus & Grund dafür, strengere Anforderungen an die Energieberater zu stellen. Derzeit darf sich jeder so nennen. Hausbesitzer, die einen soliden Experten suchen, können sich an der Liste der Energie-Effizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (Dena) orientieren. Die darin verzeichneten Berater müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich weiterbilden. Haus & Grund empfiehlt zudem, vor allem Architekten als Berater zu beauftragen.