Für Fische und Meeresfrüchte sind derzeit in Deutschland fast 1100 Handelsnamen zugelassen. Sie bezeichnen fast 800 Arten von Fischen, Krebsen und Weichtieren. Die lateinischen Artnamen müssen seit 2009 auf den Verpackungen angegeben werden.

Die Bezeichnung der Fische ist nicht immer artspezifisch. So verbergen sich hinter der „Dorade“ 20 verschiedene Meerbrassen-Arten. Umgekehrt kann eine Art auch unter mehreren Namen firmieren. Das bekannteste Beispiel ist Gadus morhua, die als Dorsch und als Kabeljau angeboten wird.

Bei Thunfischen lohnt sich das genauere Hinsehen: Während der Blauflossen- oder Rote Thun (Thunnus thynnus) im Mittelmeer und anderswo rar geworden ist und aus ökologischer Sicht nicht mehr auf die Teller kommen sollte, ist der klassische Dosenfisch, der Echte Bonito oder Skipjack (Katsuwonus pelamis) noch reichlich vorhanden.

Fischereiforscher fordern artspezifische Handelsbezeichnungen für Fischprodukte, damit sich Verbraucher noch besser orientieren können. Dr. Matthias Keller vom Fisch-Informationszentrum der Fischwirtschaft hält dies für einen „marktfremden Ansatz“, der den Konsumenten keinen Vorteil bringt.