Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wurde im November 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit bekam Deutschland erstmals eine umfassende Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity).

330 Ziele und 430 Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 verwirklicht werden, um den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und den Trend umzukehren. Die Verwirklichung ist keine Aufgabe des Bundesumweltministeriums oder der Bundesregierung allein, sondern schließt andere staatliche und nicht-staatliche Akteure mit ein. Zur Koordination gibt es unter anderem jährliche regionale und nationale Foren.

Die Umsetzung der NBS wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine „gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen". Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus.

Weiterführende Informationen im Internet gibt es unter anderem unter www.bfn.de oder www.biologischevielfalt.de