Drei Fälle aus der Rechtsmedizin in Eppendorf

Eine Todesursache aufzuklären und bei Gewaltdelikten die Wahrheit ans Licht zu bringen erfordert manchmal viel akribische Feinarbeit. Gefordert ist auch die Fähigkeit, unvoreingenommen zu hinterfragen, was auf den ersten Blick vielleicht klar erscheint. Das zeigen einige spektakuläre Fälle, die Prof. Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Eppendorf, bearbeitet hat.

Die Rechtsmediziner untersuchten den Leichnam eines neun Wochen alten Säuglings, dessen Todesursache zunächst als plötzlicher Kindstod angenommen worden war. Das Baby wurde beerdigt, ohne dass eine Obduktion stattgefunden hatte. Die erneute Untersuchung brachte ein Kinderarzt ins Rollen, der die Todesanzeige gelesen hatte und sich daran erinnerte, dass er bei der Schwester des Babys Jahre zuvor Spuren von Misshandlungen festgestellt hatte. Der Leichnam wurde daraufhin exhumiert und untersucht. Zwar waren äußerlich keine Spuren von Gewalt zu sehen. Aber bei der Obduktion fanden die Rechtsmediziner alte Spuren von Misshandlungen sowie frische Verletzungen und Blutungen im Gehirn.

Es stellte sich heraus, dass der Vater das Kind kurz vor seinem Tod stark geschüttelt hatte, angeblich um es zu beruhigen. "Der Säugling war an einem sogenannten Schütteltrauma gestorben, bei dem heftige Schleuderbewegungen des Kopfes und des Gehirns ablaufen", erklärt Püschel. Die besondere Problematik bestehe darin, dass der plötzliche Kindstod eine häufige Todesursache im ersten Lebensjahr sei, ebenso wie das Schütteltrauma. Beides sei äußerlich nicht voneinander zu unterscheiden. Deswegen müsse jeder Tod eines Kindes rechtsmedizinisch untersucht werden.

Klarheit schaffen konnten die Rechtsmediziner auch in einem Fall, in dem die Polizei vor einem Rätsel stand. Eine 18 Jahre alte Jugendliche hatte angegeben, von mehreren Tätern überfallen worden zu sein. Dabei seien ihr an der Hüfte ein Hakenkreuz und auf der Wange SS-Runen in die Haut geritzt worden. Die Untersuchung der Jugendlichen durch die Rechtsmediziner ergab einen überraschenden Befund. Das Mädchen hatte sich die Verletzungen selbst beigebracht: "Dafür sprachen die zahlreichen oberflächlichen, gleichförmigen Schnitte, die aussahen wie gemalt, und das Fehlen von Abwehrverletzungen und Kampfspuren", erklärt Püschel. Typisch für solche Selbstverletzungen ist auch, dass sie vorn oder seitlich am Körper zu finden sind, in Regionen, die wenig schmerzempfindlich und für die eigene Hand leicht zugänglich sind.

Wie schrecklich manche Zufälle enden können, zeigt ein weiterer Bericht aus der Hamburger Rechtsmedizin: Vor vier Jahren kam in Bremerhaven eine 27 Jahre alte Studentin ums Leben - Ursache war ein Vogel. Die junge Frau wollte ein Bad nehmen und stellte im Badezimmer die Gas-Therme an. Einige Zeit später fanden die Eltern ihre Tochter tot in der Badewanne. Als Todesursache stellte Prof. Püschel eine Kohlenmonoxidvergiftung fest. Das tödliche Kohlenmonoxid war entstanden, weil das Abzugsrohr der Therme verstopft war und es dadurch zu einer unvollständigen Verbrennung des Gases kam. Ausgelöst hatte das Unglück eine Elster, die sich in das Abzugsrohr verirrt und es verstopft hatte. Die Untersuchung des Vogels in der Rechtsmedizin lieferte den eindeutigen Beweis: Auch die Elster war an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben.