Obst darf in vielen Fällen mit Wachs behandelt werden. Diese Behandlung verlängert die Haltbarkeit, denn es wird verhindert, dass Wasser austritt und die jeweilige Frucht schrumpelt. Dies ist jedoch vor allem bei Obst üblich, das aus Übersee zu uns transportiert wird.

In Deutschland dürfen die Oberflächen von Früchten wie Äpfeln, Birnen und auch Melonen zwar nach der Ernte gewachst werden, allerdings sind nur bestimmte Wachse dafür zugelassen. Bei Äpfeln sind dies zum Beispiel Bienenwachs, Candelillawachs, Carnaubawachs (nur bis 200 mg/kg) und Schellack (E 901 bis E 904). Behandelte Früchte müssen mit dem Hinweis "gewachst" deklariert werden. Nachzulesen ist dies in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ( www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zzulv_1998/gesamt.pdf ).

Die Wachsschicht kann jedoch auch auf ganz natürliche Weise von den Früchten selbst gebildet werden: Äpfel, vor allem die der Sorte Jonagold, weisen im Laufe ihres Reifeprozesses eine selbst entwickelte Schutzschicht aus Wachs auf, die dem Austrocknen entgegenwirkt.