Organe dürfen von Jugendlichen ab 16 Jahren gespendet werden - eine Altershöchstgrenze gibt es nicht. Für die Todspende muss ein Organspendeausweis oder eine mündliche Absprache mit nahen Angehörigen vorliegen, außerdem müssen zwei Ärzte den Hirntod des Spenders festgestellt haben. Transplantiert werden können alle Organe.

Zu Lebzeiten dürfen in Deutschland lediglich Teile der Leber oder eine Niere gespendet werden - allerdings nur von engen Verwandten, wie im Fall von Frank-Walter Steinmeier.

Gewebe müssen, anders als Organe, vor der Transplantation gereinigt und konserviert werden. Auch hier sind sowohl Lebend- als auch Todspenden möglich, aber mit gewebeabhängigen Altersgrenzen: Sehnen, Bänder und Bindegewebe können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden, Haut bis 75 Jahren. Knochenspenden sind altersunabhängig.

Den Organspendeausweis kann man im Internet herunterladen oder bestellen unter www.organspende- info.de.