Das Washingtoner Artenschutzabkommen wurde 1973 ins Leben gerufen, um den Handel mit bedrohten Arten zu begrenzen oder zu verbieten. Es heißt offiziell Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, Konvention über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten von wilden Tieren und Pflanzen). In das Vertragswerk sind bislang mehr als 5000 Tier- und rund 29 000 Pflanzenarten aufgenommen worden. Sie werden in drei Anhängen gelistet: Anhang I enthält vom Aussterben bedrohte Arten wie Großwale, Menschenaffen, Tiger und (mit Ausnahmen für einzelne Länder) Elefanten. Für diese Arten und ihre Produkte besteht ein absolutes Handelsverbot. Anhang II umfasst etwa Geckos, einige Affenarten, Störe, Tropenhölzer, Kakteen, Orchideen. Der Handel mit ihnen unterliegt strengen Auflagen, damit die Bestände der Arten nicht weiter sinken. Für Produkte dieser Spezies müssen Händler und Eigentümer einen Herkunftsnachweis vorzeigen können. Fast 33 000 Arten stehen allein in diesem Anhang. In Anhang III sind Arten gelistet, für die ein Ursprungsland Handelsbeschränkungen eingeführt hat. Internet: www.cites.org