Die Norm DIN 14676 legt Mindestanforderungen für Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern fest. Die Melder sollten in der Mitte des Raums installiert werden, höchstens in sechs Meter Höhe. Die Geräte, die Rauch innerhalb von 7,5 Meter detektieren, müssen mindestens einen halben Meter Abstand zu Wänden und Lampen haben und dürfen nicht im Schwenkbereich von Türen und Fenstern montiert werden, da sie sonst von elektromagnetischen Strahlen beeinflusst oder durch Luftzug verschmutzt werden können. Der Rauchmelder muss mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Dabei werden die richtige Montage, die Durchlässigkeit des Rauchgitters und die Elektronik kontrolliert.