Neubauten müssen in Hamburg bereits seit 2006 mit Rauchmeldern ausgestattet sein, zum 31. Dezember 2010 läuft die Übergangsfrist für bestehende Gebäude aus. "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben", heißt es in der Hamburgischen Bauordnung. Auch in Schleswig-Holstein wird dies zum Jahresende zur Pflicht, jedoch mit einer Besonderheit: Der Vermieter kann die Verantwortung für den Einbau auf den Wohnungsbesitzer übertragen. Die Landesregierung in Niedersachsen lässt sich Zeit. Zwar soll eine Gesetzesänderung für Neubauten noch in diesem Jahr verabschiedet werden, die Übergangsfrist für bestehende Bauten endet aber voraussichtlich erst Ende 2018. In fünf weiteren Bundesländern müssen die Geräte bis spätestens 2015 in allen Wohnungen installiert werden.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Klausel bereits. Auch die USA und Großbritannien haben eine Rauchmelderpflicht; dort ist die Zahl der Brandtoten seither um 40 Prozent gesunken.