Das 2002 verabschiedete Gesetz verbietet die Herstellung von embryonalen Stammzellen in Deutschland. Zugleich erlaubt es den Import, sofern "hochrangige Forschungsziele" verfolgt werden und die Zellen vor dem 1. Mai 2001 hergestellt worden waren. Seit 2008 gilt der 1. Mai 2007 als Stichtag.