Heizen mit Papier-Briketts ist verboten - und gefährlich. Denn dabei entstehen Giftgase und Feinstaub.

Heizkosten sparen, günstig feuern mit Altpapier: Für diesen Zweck gibt es sogenannte Papierbrikettpressen, einfache Modelle schon für 20 Euro. Der Brennwert eines solchen Briketts soll sogar an Kohlebriketts heranreichen.

Das alles klingt gut, ist aber die Einladung zu einer Ordnungswidrigkeit. Denn nach der erstmals 1988 erlassenen Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.BImSchV) ist das Verheizen von Altpapier in Zentralheizungen, Kaminen sowie Kamin- und Kachelöfen mit einer Nennleistung von weniger als 1000 Kilowatt verboten - das steht so auch in ihrer seit langem diskutierten Neuauflage. Paragraf 3 listet die erlaubten Brennstoffe auf : naturbelassenes Scheitholz, Briketts und Pellets aus Holz, Braun- und Steinkohle - nicht jedoch Altpapier oder daraus gepresste Briketts. Dass entsprechende Pressen dennoch im Handel sind, findet das Umweltbundesamt in Dessau überhaupt nicht gut, zumal sich Kamin- und Kachelöfen "seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit" erfreuten. Nach einer Erhebung des Instituts für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen der Universität Stuttgart gab es 2008 in Deutschland etwa 14 Millionen "Einzelraumfeuerstätten", worunter neben offenen Kaminen auch Kamin- und Kachelöfen fallen. Jährlich stoßen sie rund 24 000 Tonnen Feinstaub in die Luft - mehr als der Straßenverkehr. Und bis zum Jahr 2025 dürfte die Feinstaubmenge um geschätzte 25 Prozent steigen. Anja Behnke, UBA-Referentin für Brennstoffe, sieht deshalb "dringenden Handlungsbedarf" - und tatsächlich sind Emissions-Grenzwerte in Vorbereitung.

Wer Papierbriketts in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld, das die örtlich zuständige Behörde festlegt. "In der Praxis geschieht dies nur selten, weil es schwierig ist, nachzuweisen, dass ein Betreiber unzulässige Brennstoffe einsetzt", sagt UBA-Expertin Behnke. Das Bußgeld könne "bis zu 50 000 Euro" betragen, doch sei in der Praxis "von deutlich geringeren Werten auszugehen".

Zudem drohten laut UBA weitere Schwierigkeiten: "Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch etwa die Verschmutzung der Anlage auszuschließen." Altpapier gehöre "nicht in die Heizung, sondern in die Altpapiertonne". Wobei niemand etwas dagegen hat, alte Zeitungen oder Packpapier zum Entzünden eines Kaminfeuers einzusetzen.

Auf die Umweltschäden durch das Verheizen von Papierbriketts weist auch der Bundesverband Brennholz hin. Die Verbrennung von Alt- und Zeitungspapier sei zum Teil "mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden", heißt es in einer Stellungnahme. Schuld sei die meist unvollständige Verbrennung der Papierbriketts, der sogenannte Schwelbrand. Hierbei entstünden giftiges Kohlenmonoxid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden. Das UBA erwähnt auch bedenkliche Feinstäube.

Irreführend findet der Bundesverband Brennholz versteckte Hinweise in der Bedienungsanleitung von Altpapierpressen, wonach das Verbrennen von Altpapierbriketts "nicht überall gestattet" sei, gefolgt von der Aufforderung: "Bitte informieren Sie sich beim Ordnungsamt." Solche Formulierungen erweckten "oft den Eindruck, als könne die Behörde entscheiden, ob Papier verbrannt werden dürfe". Dies kann sie aber nicht. Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung "als verbindliche deutsche Rechtsvorschrift" lasse "keinen Spielraum".

Den gibt es aber beim Verkauf der Papierpressen. Denn der Handel mit ihnen ist nicht untersagt.