Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) regelt die In-vitro-Fertilisation. Es trat am 13. Dezember 1990 in Kraft. Generell sollen Experimente an und mit Embryonen verhindert werden. Unter Strafe gestellt ist daher beispielsweise, wenn eine fremde Eizelle übertragen wird, eine Befruchtung zu einem anderen Zweck als zur Schwangerschaft vorgenommen wird, der Embryo vor dem Einsetzen in die Gebärmutter optisch oder genetisch überprüft wird, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen übertragen werden, eine künstliche Befruchtung nach dem Tode vorgenommen wird. Auch Klonen, Chimären- und Hybridbildung sind verboten. Gegenwärtig fordern Reproduktionsmediziner und Stammzellforscher, das Gesetz zu überdenken.